Einigung über COFAG-Gelder sichert Arbeitsplätze und Wertschöpfung
Finanzministerium und EU-Kommission einigten sich im Vorjahr auf eine Lösung zur Auszahlung von Beihilfen, die über die COFAG ausbezahlt wurden. Während für die Spätantragsrichtlinie bereits im Herbst letzten Jahres eine Einigung in der Bundesregierung gefunden wurde, sind die Verhandlungen zur Sanierung von Fällen, die die Beihilfehöchstgrenzen überschritten, jetzt ebenfalls abgeschlossen.
Finanzminister Magnus Brunner:
„Diese Einigung sichert Arbeitsplätze und Wertschöpfung für unser Land. Hier geht es teils um österreichische Traditionsunternehmen, die auf die Zusagen der Politik vertrauen – daher ist diese Lösung so wichtig.
Das Finanzministerium hat intensiv an dieser Umsetzung gearbeitet, seit im Vorjahr mit der EU-Kommission eine Einigung über diese Richtlinie gefunden wurde.
Nun gibt es Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen. Klar ist: Es geht um zahlreiche Arbeitsplätze, die wir mit diesen Unternehmenshilfen retten.“
Vizekanzler Werner Kogler:
„Das Ringen um eine gemeinsame Lösung hat sich gelohnt. Gut, dass jetzt alle jene, denen eine Entschädigungszahlung zusteht, diese auch erhalten werden.
Und gut, dass jene, die für den Zeitraum der Entschädigungszahlung trotzdem hohe Gewinne gemacht haben, selbst auch über Abschläge einen größeren Beitrag leisten werden.
Das ist aus Gerechtigkeitsgründen, aus Gründen der Fairness zwischen den Unternehmen und zum Schutz der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine sinnvolle Balance.“
Um welche Summen geht es bei Konzernobergrenze?
Es geht um rund 200 Unternehmensverbünde, die sich auf knapp 1.200 Unternehmen aufteilen und bei denen bis zu 492 Mio. Euro umgewidmet werden können.
Bereits eine Einigung gab es für jene Unternehmen, die in die Spätanträge fallen: Diese Einigung mit der EU-Kommission und die umgesetzte Richtlinie bringt Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen. Mit der Richtlinie erhalten jene Unternehmen, die aufgrund von Spätanträgen auf die Auszahlung von Hilfsgeldern warten, die Hilfen, die mit den Voraussetzungen der Europäischen Kommission im Einklang stehen.
Welche Summen wurden bei Spätanträgen ausbezahlt?
Die Beantragung dieser Hilfsgelder war von Dezember bis April möglich, die Unternehmen wurden dazu von der COFAG informiert. Es wurden 5.711 Anträge gestellt, wovon 5.253 Anträge ausbezahlt wurden mit einem Volumen von 82 Mio. Euro (umfasst Umwidmungs- und Ergänzungsanträge).
Ein zentraler Eckpunkt der aktuellen Verhandlungen war die Beschränkung von Hilfen bei Unternehmen, die im Förderzeitraum Gewinne erzielt haben. Bei diesen Unternehmen kommt ein Abschlag iHv 10 % bzw. 15 % (je nach Höhe des Gewinns) zur Anwendung. Wenn im Förderzeitraum kein Gewinn erzielt wurde, dann steht die volle Höhe der Förderung zu.
Die Umwidmung kann auf drei Arten erfolgen: entweder als De-Minimis-Beihilfe; als Umwidmung in einen Verlustersatz, ein Hilfsinstrument das auch während der Pandemie bestanden hat; oder einen Schadensausgleich. Beim Schadensausgleich besteht eine restriktivere Auslegung der Betrachtungszeiträume.
Die Richtlinie wird noch im Mai kundgemacht.
Der Antragsprozess läuft wie folgt: Alle betroffenen Unternehmen werden kontaktiert und bekommen einen Link zur Antragstellung. Die Anträge werden ab August von der Finanzverwaltung bearbeitet.