Steuerfahndung sicherte im 1. Halbjahr 17,7 Millionen Euro 83 Fälle abgeschlossen, 78 Konten geöffnet, 50 TB Daten beschlagnahmt
Im ersten Halbjahr 2024 schlossen die 12 Fahndungsteams der Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung 83 Fälle erfolgreich ab und erzielten damit Steuernachzahlungen von 17,7 Mio. Euro. Den Steuerhinterziehern drohen zusätzlich Strafen bis zum doppelten Betrag, der hinterzogen wurde. Dies ergibt ein Gesamtvolumen von mehr als 35 Mio. Euro und mitunter auch Haftstrafen. Durch das Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Competence-Center (USt-BBCC) erfolgten in 135 Fällen Risikoanalysen und Bewertungen zu Umsatzsteuerkarussell-Betrugsszenarien.
Finanzminister Magnus Brunner äußert sich zur Leistung der Steuerfahndung: „Die erzielten Ergebnisse unserer Fahndungsteams im ersten Halbjahr 2024 sind ein klares Zeichen für die Effektivität unserer Strategien im Kampf gegen die Steuerhinterziehung. Die Steigerung der eingetriebenen Steuern auf 17,7 Mio. Euro zeigt deutlich, wie entscheidend die Arbeit unserer Fahnder für die Sicherung öffentlicher Mittel und den Schutz ehrlicher Unternehmen ist. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen für ihre äußerst professionelle und engagierte Arbeit.“
Von Jänner bis Juni 2024 führten die 159 Fahnderinnen und Fahnder 56 Hausdurchsuchungen mit insgesamt 329 Einsatzkräften sowie 78 Kontoöffnungen durch. Bei den Hausdurchsuchungen wurden mehr als 50 TB an IT-Daten sichergestellt, was eine Verdoppelung im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres darstellt.
ABB Vorstand Alfred Hacker: „Im Kampf gegen Betrug spielt die gesamte Steuerfahndung eine entscheidende Rolle. Gemeinsam mit den anderen Abteilungen des Amts für Betrugsbekämpfung gelingt es regelmäßig, sowohl nationale als auch internationale Steuerhinterzieher und Steuerhinterzieherinnen zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen. Dadurch wird gewährleistet, dass ehrliche Unternehmerinnen und Unternehmer in einem fairen Wettbewerbsumfeld arbeiten können.“
„Wir gehen gezielt gegen systematischen und organisierten Steuer- und Abgabenbetrug vor. Steuerhinterziehung beeinträchtigt den Wirtschaftsstandort, indem sie die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen untergräbt. Um die systematische Steuerhinterziehung effizient und gezielt zu verhindern treiben wir unsere Entwicklung und Spezialisierung mit einem besonderen Fokus auf digitale Bereiche laufend voran. “ so Christian Ackerler, Leiter der Steuerfahndung.
Schwarzerlöse im Rotlichtmilieu
Nach einer Verdachtsmeldung der Polizei, die bei Kontrollen im Rotlichtmilieu eine sechsstellige Bargeldsumme sicherstellte, leitete die Steuerfahndung entsprechende Prüfungs- und Ermittlungsschritte ein. Die Ermittlungen ergaben einerseits, dass laut den Steuerakten seit über zwanzig Jahren größtenteils weder Einkünfte offen gelegt noch Umsätze erklärt wurden. Andererseits wurde ermittelt, dass der Großteil dieses Geldes vermutlich aus der Betreibung von nicht gemeldeter Prostitution sowie aus der Vermietung von Zimmern stammt. Die Anbahnung und Abwicklung lief sowohl in einem Nachtlokal als auch in den untervermieteten Zimmern ab.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nachtlokals waren zudem über eine Online-Plattform buchbar. Da die Beschuldigten unglaubwürdige Angaben machten und verpflichtende Aufzeichnungen zurückhielten, waren Hausdurchsuchungen erforderlich, um die wahren Umsätze zu ermitteln. Diese Durchsuchungen führten zur Sicherstellung zahlreicher Beweismittel, die derzeit ausgewertet werden.
Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug
In einem spezifischen Fall mithilfe eines grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugssystems nutzte ein Netzwerk, das hauptsächlich mit Mobiltelefonen handelte, die Nichtabführung von Umsatzsteuer, um die Kosten der Waren künstlich zu senken. Um die Herkunft der dadurch erzielten Gelder zu verschleiern, verabredete der Hauptbeschuldigte mit mehreren Komplizen, ihm seinen Anteil in bar über mehrere Tranchen mittels Paketsendungen zuzustellen.
Im Jahr 2023 wurden gemäß dieser Absprache mindestens 28 Pakete mit jeweils über 230.000 Euro bar an den Beschuldigten versendet. Die Komplizen waren sich dabei bewusst, dass das Geld aus illegalen Aktivitäten stammte, und zielten darauf ab, dessen Herkunft zu verbergen und sich eine dauerhafte und lukrative Einnahmequelle zu sichern. Die Pakete wurden im Osten Österreichs aufgegeben, wobei eines im Sommer 2023 von den österreichischen Finanzbehörden beschlagnahmt wurde. In die EU-weiten Ermittlungen sind 19 Mitgliedsstaaten involviert, und der ermittelte Gesamtschaden beläuft sich auf über 50 Mio. Euro.
Schwarzrechnungen und Kickbackzahlungen im Immobilienbereich
Im Immobiliensektor Ostösterreichs deckte die Steuerfahndung ein System auf, bei dem alte Wohnhäuser umgebaut und als einzelne Wohnungen verkauft wurden. Für jedes einzelne Objekt wurde eine eigene Errichtungsgesellschaft in Form einer GmbH gegründet. Nach jedem Verkauf wurden die zugehörigen GmbHs liquidiert und aus dem Firmenbuch gelöscht. Bei Prüfungen dieser Gesellschaften entdeckten die Ermittler Eingangsrechnungen von bescheidmäßig festgestellten Scheinunternehmen in Höhe von insgesamt mehr als 6 Mio. Euro.
Kontrollmitteilungen bezüglich Kapitalabflüssen auf den Konten der Hauptverdächtigen deuteten darauf hin, dass nach Überweisungen von Rechnungsbeträgen, die von Scheinfirmen an die Errichtungsgesellschaften gestellt wurden, sogenannte „Kickback“-Zahlungen erfolgten, die anschließend bar abgehoben wurden. Für einen der Beschuldigten wurden in diesem Zusammenhang von 2015 bis 2022 Überweisungen in Höhe von 1.225.344 Euro sowie Barabhebungen von 461.000 Euro registriert.
Steuerhinterziehung im Baugewerbe
Ein auf Bauprojekte spezialisiertes Unternehmen steht im Verdacht, in Verbindung mit Auftraggebern erhebliche „Schwarzerlöse“ aus der Errichtung verschiedener Bauprojekte generiert zu haben. Das festgestellte Steuerhinterziehungsschema umfasste mehrere Aspekte: Zahlungen für geleistete Bauarbeiten wurden teilweise nicht fakturiert und die eingegangenen Gelder nicht vollständig in der Buchhaltung erfasst. Zudem wurden Teile der Lohnzahlungen nicht in den Lohnkonten der Beschäftigten oder in der Unternehmensbuchhaltung verbucht, was zu falschen monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen und dementsprechend fehlenden Abführungen der Sozialversicherungsbeiträge führte.
Der daraus resultierende Gesamtschaden beläuft sich auf nahezu 3,5 Mio. Euro. Im Rahmen der Ermittlungen führte die Steuerfahndung acht Hausdurchsuchungen und sieben Kontoeröffnungen bei vier verschiedenen Banken durch und nahm insgesamt 109 Befragungen vor, davon etwa 100 an aufeinanderfolgenden Tagen. Die Fahndungsmaßnahmen wurden durch Prüfungen gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG ergänzt, wobei die Ermittler Unterstützung vom Finanzamt für Großbetriebe sowie vom Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge erhielten. Die Beschuldigten erwarten Gerichtsverfahren.