Begutachtung startet: Spendenabsetzbarkeit wird auf gesamten gemeinnützigen Bereich ausgeweitet Bundesregierung stärkt Ehrenamt und entlastet Steuerzahler – Gesamter gemeinnütziger Bereich kann profitieren
Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen werden zukünftig einkommensteuerfrei, sofern sie freiwillig geleistet werden. Die Freiwilligenpauschale beträgt maximal 30 Euro pro Tag und 1.000 Euro jährlich. Für besondere Tätigkeiten, wie im Sozialdienst oder als Ausbildner oder Übungsleiter, wird die Pauschale auf bis zu 50 Euro pro Tag bzw. 3.000 Euro jährlich erhöht. Von dieser Regelung werden rund zwei Millionen Personen profitieren.
Zusätzlich wird für gemeinnützige Stiftungen die Mittelverwendung in den ersten Jahren flexibler gestaltet. Das ist besonders für Bildungs- und Forschungsstiftungen langfristig wertvoll. Dies ermöglicht ihnen, Vermögenswerte langfristig für gemeinnützige Zwecke ohne sofortige steuerliche Folgen zu nutzen. Es wird erwartet, dass rund 45.000 zusätzliche Organisationen Antrag auf Spendenabsetzbarkeit stellen können. Das Ertragsvolumen soll besonders Frauen zugutekommt, da sie durchschnittlich mehr und häufiger spenden als Männer.
Vizekanzler Werner Kogler: „Gemeinnützige Organisationen sind ein Gewinn für unser Land, sie stärken den Zusammenhalt und sind ein wirksames Gegenmittel gegen Hass und Spaltung. Im Sportverein, im Umwelt- und Tierschutz, im Bildungsverein, in der Theatergruppe oder in der Blasmusikkapelle kommen unterschiedlichste Menschen zusammen und verschreiben sich gemeinsam einer Sache. Wer an eine solche Organisation spenden wollte, konnte dies in der Vergangenheit nicht von der Steuer absetzen. Das ändern wir nun: Künftig sollen alle gemeinnützigen Organisationen und Vereine von einer Spendenbegünstigung profitieren können. Damit wird es für noch mehr Menschen attraktiv zu spenden und wir alle profitieren von starken Vereinen und Organisationen.“
Finanzminister Magnus Brunner: „Wir setzen damit ein großes Paket für den gemeinnützigen Bereich um. Das ist die größte Reform seit über 12 Jahren. Wir ermöglichen es allen gemeinnützigen Vereinen, von der Spendenabsetzbarkeit zu profitieren. Denn ich bin überzeugt: Der besondere Beitrag, den Spenderinnen und Spender leisten, aber auch jener Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, kann nicht hoch genug geschätzt werden. Das verdient noch stärkere steuerliche Anerkennung. Daher weiten wir die Spendenabsetzbarkeit vor allem auf die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur aus. So unterstützen wir das Engagement jener Menschen, die sich ehrenamtlich betätigen, und entlasten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.“
Ausgeweitete Spendenbegünstigung bringt 100 Mio. Euro Steuererleichterung
Weiterhin sollen kleine Vereine entlastet werden, indem die bisherige dreijährige Frist für die Tätigkeit auf dem begünstigten Gebiet auf ein Jahr verkürzt und die jährliche Prüfung durch Wirtschaftsprüfer durch ein vereinfachtes Verfahren ersetzt wird. Darüber hinaus wird eine Gebührenbefreiung für Strafregisterbescheinigungen bei freiwilligem Engagement eingeführt.
Ab 2024 können alle gemeinnützigen Vereine und Körperschaften, die die Kriterien der Gemeinnützigkeit erfüllen, einen Spendenabzugsbescheid beantragen. Besonders die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur sollen davon profitieren. Bildungsvereine können sich als spendenbegünstigte Einrichtung aufnehmen lassen, Kunst und Kultur werden in der Verwaltung erleichtert.
Das jährliche Spendenvolumen in Österreich lag zuletzt bei 900 Mio. Euro. Durch die geplanten Änderungen werden Steuerzahler zukünftig um weitere 100 Mio. Euro entlastet.