Illegales Glücksspiel in Wiener Kaffeehaus aufgedeckt Finanzpolizei, Polizei und Gruppe Sofortmaßnahmen stellten Vielzahl an Übertretungen fest
Am 22. September rückten Finanzpolizei und Polizei zu einem gemeinsamen Einsatz in einem Café im 15. Wiener Gemeindebezirk aus, zu dem in Folge auch die Gruppe Sofortmaßnahmen hinzugezogen wurde. Das Ergebnis: Neben Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, dem ASVG, der Gewerbeordnung und dem Verstoß gegen das Fremdenpolizeigesetz wurde in dem Lokal illegales Glücksspiel betrieben. Zahlreiche Anzeigen gegen den Betreiber sind die Folge.
„Dank der erfolgreichen Kooperation mehrerer Behörden wurden in diesem Fall zahlreiche Verstöße aufgedeckt, die sogar in der Schließung des Lokals mündeten. Wir werden selbstverständlich weiterhin keine Toleranz gegenüber jenen schwarzen Schafen zeigen, die sich auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie der redlichen Wirtschaftstreibenden unrechtmäßig bereichern wollen“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Auf die Spur gebracht wurden die Behörden durch die Anzeige eines Informanten und weitere Analysen der Finanzpolizei. Das gipfelte in der gemeinsamen Aktion an diesem Freitagabend in dem Café. Der ursprünglich gehegte Verdacht bestätigte sich rasch und zahlreiche Verfehlungen wurden festgestellt. Zwei Tablets, auf denen illegales Glücksspiel nachgewiesen wurde, wurden durch die Finanzpolizei beschlagnahmt. Die anwesende Kellnerin wies sich zunächst mit einem gefälschten französischen Fremdenpass aus. Sie verfügte weder über die notwendige Arbeitserlaubnis noch über eine entsprechende Meldung zur Sozialversicherung.
Weitere Recherchen ergaben, dass der Betreiber – ein 33-jähriger österreichischer Staatsangehöriger – nicht über die benötigte Gewerbeberechtigung verfügte. Aus diesem Grund wurde durch die später hinzugezogene Gruppe Sofortmaßnahmen der Fortbetrieb des Cafés untersagt. All dem noch nicht genug, stellte die Finanzpolizei vollstreckbare Steuerrückstände fest und leitete daher weitere Exekutionsmaßnahmen ein.