Brunner: „Globale Mindeststeuer sorgt für Steuergerechtigkeit und stärkt den Standort Österreich“ Gesetzesentwurf für Mindestbesteuerung von 15 % geht in die Begutachtung; Globale Mindeststeuer schafft faire wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Finanzminister Magnus Brunner präsentiert einen wichtigen Erfolg im Bemühen um mehr steuerliche Fairness für internationale Konzerne: Das Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung von effektiv 15 % für Unternehmensgruppen mit mindestens 750 Millionen Euro Umsatz geht in die Begutachtung. Diese Maßnahme ist das Resultat intensiver Verhandlungen von 138 Staaten im Rahmen des OECD/G20 Inclusive Framework, sich auf eine faire Aufteilung von Besteuerungsrechten und eine effektive Mindestbesteuerung zu einigen. Darauf basierend wurde eine EU-Richtlinie beschlossen. Die nationale Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung erfolgt nun durch das Mindestbesteuerungsgesetz, welches mit Beginn des Jahres 2024 in Kraft treten soll.
Finanzminister Magnus Brunner: „Die globale Mindestbesteuerung sorgt für mehr Gerechtigkeit. Wir verhindern damit künftig unfaires Steuerdumping und in Kombination mit der Senkung der Körperschaftssteuer von 25 % auf 23 % machen wir Österreich im internationalen Standort-Wettbewerb noch attraktiver. Daher wird für Unternehmen die Verlagerung von Betriebsstätten in Niedrigsteuerländer unattraktiver. Wir stärken damit die Wertschöpfung, die Arbeitsplätze und das Steueraufkommen in Österreich.“
Österreich nahm treibende Rolle ein
Die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft stellen das internationale Steuerrecht vor erhebliche Herausforderungen. Die Antwort hierauf ist das von der OECD/G20 erarbeitete Zwei-Säulen-Modell. Es adressiert vor allem Gewinnverkürzung und –verlagerung durch multinationale Konzerne, die die Steuergerechtigkeit beeinträchtigen.
Österreich hat eine treibende Rolle eingenommen, indem es sich während seiner EU-Ratspräsidentschaft stark für Regelungen für Digitalkonzerne eingesetzt hat. Mit der Einführung der Digitalsteuer im Jahr 2020 hat Österreich zudem bereits nationale Maßnahmen für mehr Fairness zwischen der analogen und digitalen Wirtschaft gesetzt.
Die erste Säule des internationalen Abkommens, die Umverteilung von Besteuerungsrechten, insbesondere aus digitalen Leistungen, befindet sich noch (auf Ebene der OECD/G20) in Verhandlungen. Die zweite Säule ist die effektive globale Mindestbesteuerung. Dabei einigten sich die genannten Staaten auf ein weltweit gültiges Mindestniveau der Besteuerung, die große Unternehmensgruppen mit Konzernumsätzen von mindestens 750 Millionen Euro betrifft. Das Ziel: Eine effektive Steuerbelastung von mindestens 15 % auf das lokale Einkommen in den betroffenen Ländern, in denen die Unternehmen operativ tätig sind.