Brunner: Zwei Gemeindemilliarden des Bundes lösten bisher Investitionen in Höhe von 4 Milliarden Euro aus
Mit den Kommunalen Investitionsprogrammen 2020 und 2023 unterstützt das BMF Österreichs Gemeinden mit Zweckzuschüssen von insgesamt 2 Mrd. Euro. Die Kommunen nutzen dieses Geld für Investitionen in regionale Infrastrukturprojekte, wie Kindertageseinrichtungen, Schulausbau, die Verbesserung der Wasserversorgung sowie Energiesparmaßnahmen.
„Die Gemeinden sind starke und verlässliche Partner. Gemeinsam sind wir seit mehreren Jahren mit multiplen Krisen konfrontiert – angefangen von der Corona-Pandemie, über den russischen Angriff auf die Ukraine bis hin zur massiven Teuerungswelle. Damit wir diese schwierige Zeit zusammen bewältigen können, haben wir unseren Städten und Gemeinden mit den beiden Gemeindepaketen zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Damit nehmen wir unsere Verantwortung gegenüber den Gebietskörperschaften und den betroffenen Menschen vor Ort wahr und ermöglichen sinnvolle Investitionen“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Insgesamt wurde die erste Gemeindemilliarde in einem beeindruckenden Ausmaß von 99,8 % ausgeschöpft und 998,1 Mio. Euro wurden an die Gemeinden für Projekte im Sinne der Regionalität für Infrastrukturprojekte ausgeschüttet. Der Zweckzuschuss unterstützte Gesamtinvestitionen von rund 3,9 Mrd. Euro.
Aufgeschlüsselt nach Bundesländern wurden folgende Zuschüsse gewährt, die in weiterer Folge Investitionen unterstützten:
- Wien (239,5 Mio. Euro Zuschusshöhe bzw. 592,9 Mio. Euro Investitionssumme)
- Niederösterreich (179,6 Mio. Euro bzw. 731,3 Mio. Euro)
- Oberösterreich (161,3 Mio. Euro bzw. 599,9 Mio. Euro)
- Steiermark (137,2 Mio. Euro bzw. 515,9 Mio. Euro)
- Tirol (82,1 Mio. Euro bzw. 483,0 Mio. Euro)
- Kärnten (62,6 Mio. Euro bzw. 218,1 Mio. Euro)
- Salzburg (61,8 Mio. Euro bzw. 353,2 Mio. Euro)
- Vorarlberg (43,4 Mio. Euro bzw. 270,2 Mio. Euro)
- Burgenland (30,6 Mio. Euro bzw. 129,3 Mio. Euro)
Insgesamt stellten rund 2.100 Gemeinden Anträge auf Zweckzuschüsse, die meisten (577) kamen aus Niederösterreich, gefolgt von Oberösterreich (439) und der Steiermark (286). Mit knapp 240 Mio. Euro erhielt die Gemeinde Wien die höchste Unterstützungsleistung im gesamten Bund, dieser maximal zustehende Betrag berechnet sich auf Basis der Volkszahl und des Bevölkerungsschlüssels.
Die meisten Investitionen wurden im Bereich Kindertageseinrichtungen und Schulen getätigt (301 Mio. Euro bei einer Gesamtinvestitionssumme von fast 2 Mrd. Euro), gefolgt von der Sanierung von Gemeindestraßen (189 Mio. Euro) und Projekten im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (91 Mio. Euro). Steiermark generierte mit einem Zweckzuschuss von 61 Mio. Euro bei 222 Projekten im Bereich Kindergärten und Schulen das meiste Investitionsvolumen von 388 Mio. Euro.
KIG 2023 für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz
Nach dem großen Erfolg des Kommunalen Investitionsprogramms 2020 wurde im Jahr 2022 ein weiteres Investitionsprogramm (KIG 2023) für die Gemeinden beschlossen. Damit sollte den Gemeinden weiterhin Spielraum für notwendige Investitionen in die Infrastruktur und in den Klimaschutz ermöglicht werden. Die Gemeindemilliarde des KIG 2023 beinhaltet zwei separate Zweckzuschüsse zu je 500 Millionen Euro für einerseits Energiesparmaßnahmen und andererseits Investitionsprojekte gemäß den Kriterien des KIG 2020.
Bisher wurden im Zeitraum zwischen Jänner und Mai 2023 von 373 Gemeinden Anträge nach dem KIG 2023 gestellt und an 239 Gemeinden bereits Zweckzuschüsse in einer Gesamthöhe von 34,8 Mio. Euro ausbezahlt, die Gesamtinvestitionen von 209 Mio. Euro auslösten. Die bisher meisten Anträge kamen aus Oberösterreich (89), dicht gefolgt von Niederösterreich (83) und der Steiermark (50). Oberösterreich erhielt bisher auch die meisten Zweckzuschüsse in Höhe von 8,2 Mio. Euro.
Im Bereich der geförderten Klimaschutzprojekte wurden bislang die meisten Zuschüsse für die Umrüstung von Beleuchtungssystemen (2,8 Mio. Euro) ausbezahlt, dahinter folgen Projekte zur Errichtung von Photovoltaikanlagen und Speichern (2,5 Mio. Euro) sowie aktive Mobilitätsmaßnahmen wie z.B. Rad- oder Fußwege (1,6 Mio. Euro). Weitere Fördergegenstände sind u.a. E-Mobilität, Wärmepumpen oder Solaranlagen. Bei den geförderten Infrastrukturprojekten erhielten bisher Maßnahmen im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Schulen die meisten Mittel (8,4 Mio. Euro), dahinter folgen die Sanierung von Gemeindestraßen (7,1 Mio. Euro) sowie Sportstätten und Freizeiteinrichtungen (2,6 Mio. Euro).
Die Gemeinden können die für sie bereitgestellten KIG 2023-Mittel für Projekte verwenden, die von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2025 begonnen werden. Anträge auf Zweckzuschüsse sind bis 31. Dezember 2024 bei der Buchhaltungsagentur des Bundes einzureichen.