Brunner: Zollbeamtinnen und -beamte kontrollieren wieder auf Österreichs Pisten bei Samnaun Mit der Skisaison starten auch die Schwerpunktkontrollen entlang der Grenze zwischen Österreich und der Schweiz; Zollamt Österreich kontrolliert auf Skiern
Entlang des Skigebietes Ischgl beginnend vom Flimsattel bis zum Zeblasjoch befindet sich die Staats- und somit auch Zollgrenze zur Schweiz in das Zollausschlussgebiet Samnaun. Nicht nur als Wintersportregion attraktiv, sondern auch wegen der Möglichkeit eines abgabenfreien Einkaufs ist Samnaun zu einer Touristenattraktion geworden. Mit dem Start der Skisaison 2023/2024 sind Österreichs Zöllnerinnen und Zöllner bei Kontrollen auch wieder auf diesen Pisten unterwegs.
Speziell im Winter werden die verbundenen Skigebiete Ischgl und Samnaun immer wieder zur Schmuggelroute. Abgabenfrei getätigte Einkäufe in Samnaun werden gerne über diesen Weg nach Ischgl und somit in die Europäische Union geschmuggelt. Dabei handelt es sich oftmals um hochwertige Spirituosen, Kosmetik, Schmuck sowie Uhren, Zigarren und Zigaretten.
Darum befindet sich im Skigebiet Ischgl am rund 2.800 Meter hohen Flimsattel Österreichs höchstgelegene Zollstelle. Regelmäßig versehen Zöllnerinnen und Zöllner des Zollamtes Österreich (ZAÖ) auf Skiern ihren Dienst in diesem Gebiet und sind dabei häufig erfolgreich bei ihren Kontrollen. Für Touristen aus dem Samnaun, die den direkten Weg nach Ischgl, aber auch auf dem Straßenweg über die Zollstelle Spiss wählen, gelten fixe Reisefreimengen.
„Die zielgerichtete Arbeit unserer Zollbeamtinnen und –beamten entlang der Grenze Samnaun schützt unsere Wirtschaft und garantiert, dass die Vorschriften des Zoll- und Steuerrechts respektiert und eingehalten werden. Auch für Touristen ist es wichtig, über zollrechtliche Bestimmungen aufgeklärt zu sein, damit sie den Skiurlaub in Österreich unbeschwert und im Einklang mit dem Gesetz genießen können“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Regelungen im Detail
Tabakwaren, die von Reisenden mit gewöhnlichem Wohnsitz in Österreich direkt von der schweizerischen Enklave Samnauntal eingeführt werden, dürfen pro Person höchstens 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 Gramm Rauchtabak betragen. Dabei können die Tabakwaren auch gemischt werden, sofern die ausgeschöpften prozentuellen Anteile der einzelnen Tabakwaren insgesamt 100 % nicht übersteigen. „Tabak zum Erhitzen“ wie z.B. „Heets“ können innerhalb der Freigrenze von 300 Euro bis zu einer Menge von 800 Tabaksticks eingeführt werden.
Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumender Wein und Bier, dürfen in Mengen bis zu einem Liter eingeführt werden. Das gilt für Alkohol bzw. alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol. oder unvergällter Ethylalkohol mit 80 % vol. Alkoholgehalt oder mehr. Ist der Alkoholgehalt unter 22 % vol., dürfen davon 2 Liter eingeführt werden. Auch hier kann kombiniert werden, sofern die ausgeschöpften prozentuellen Anteile der einzelnen Arten insgesamt 100 % nicht übersteigen. Außerdem dürfen für jeden Reisenden jeweils 4 Liter nicht schäumender Wein und 16 Liter Bier mitgebracht werden. Die oben genannten Befreiungen für Alkoholika und Tabakwaren gelten nicht für Reisende unter 17 Jahren.
Andere als die oben genannten Waren, deren Gesamtwert 300 Euro je Reisenden nicht übersteigt, sind abgabenfrei. Für Reisende unter 15 Jahren verringert sich dieser Schwellenwert generell auf 150 Euro.