Erfolge gegen illegale Ausländerbeschäftigung: Finanzpolizei nimmt mehr Personen fest Zahl der in Österreich illegal beschäftigten Personen steigt weiter an
In Österreich nehmen die Aufgriffe durch die Finanzpolizei von Drittstaatsangehörigen, die arbeitend angetroffen und sich dennoch illegal in Österreich aufhalten, stark zu. Auch die Zahl der illegal in Österreich beschäftigten Personen steigt massiv. Im Kalenderjahr 2021 nahm die Finanzpolizei 106 Personen fest. 2022 waren es 185 Personen und im ersten Halbjahr 2023 bereits 92 Festnahmen. Die illegalen Arbeitskräfte wurden der Fremdenpolizei übergeben.
Finanzminister Magnus Brunner: „Die Finanzpolizei geht beharrlich gegen den Steuer-, Abgaben- und Sozialversicherungsbetrug in Österreich vor. Diese Arbeit ist unerlässlich zum Schutz fairer Wettbewerbsbedingungen am Wirtschaftsstandort Österreich. Ich danke den Beamtinnen und Beamten der Finanzpolizei für ihre wertvolle Arbeit, mit der sie nicht nur unsere Gesellschaft, sondern auch unser Sozialsystem schützen.“
Fünf Aufgriffe in drei Tagen in Oberösterreich
An nur drei Tagen griff die Finanzpolizei Ende Juli fünf Personen auf. Beispielsweise wurde bei einer Kontrolle auf einer Baustelle in Gallneukirchen in Oberösterreich am Montag, den 24. Juli 2023, ein pakistanischer Staatsbürger ohne arbeitsmarktrechtliche Dokumente angetroffen. Zudem war der ausländische Arbeitnehmer nicht sozialversichert. Die verständigte Polizeiinspektion Gallneukirchen übernahm die weitere Amtshandlung.
Am Dienstagnachmittag, den 25. Juli 2023, folgten zwei weitere Festnahmen in Oberösterreich. Im Zuge einer Kontrolle eines Lokals in Linz wurden zwei Drittstaatsangehörige festgestellt. Die bereits im Vorfeld verständigten Kolleginnen und Kollegen der Fremdenpolizei Leopoldschlag nahmen die beiden Personen zur weiteren Abklärung mit.
Schließlich wurden am Mittwoch, den 26. Juli 2023, zwei illegal aufhältige Serben auf einer Baustelle in Klosterneuburg durch die Finanzpolizei aufgegriffen. Nachdem die beiden zu flüchten versuchten, wurden sie vorläufig festgenommen. Personen, die sich unrechtmäßig in Österreich aufhalten und bei Beschäftigungen durch die Finanzpolizei angetroffen werden, sind von dieser bis zum Eintreffen der Polizei festzunehmen. Danach erfolgt eine fremdenrechtliche Überprüfung und je nach Sachlage eine Ausweisung.