Zwischenbilanz Zollamt Österreich: Verzehnfachung bei Menge der aufgegriffenen Arzneiwaren im 1. Quartal 2022
Die 1. Quartalsbilanz des Zollamts Österreich zeigt: Gegenüber dem 1. Quartal des Vorjahres sind die Aufgriffe beim illegalen Versandhandel mit verbotenen oder gefälschten Arzneiwaren massiv angestiegen. Die Zahl der Arzneimittel-Aufgriffe stieg gegenüber dem Vorjahresquartal von 501 auf 3.180 Fälle. Auch in der Menge zeigt sich die Steigerung dramatisch: Nach Aufgriffen von 25 kg verbotener Arzneiwaren in den ersten drei Monaten 2021 waren es heuer im vergleichbaren Zeitraum 279 kg – ein Anstieg um mehr als das Zehnfache. Ein nicht unwesentlicher Teil: das Entwurmungsmittel Ivermectin.
„Die Quartalsbilanz des Zolls zeigt, wie viel unsere Zöllnerinnen und Zöllner für den Schutz der Gesundheit der Menschen in unserem Land leisten“, so Finanzminister Magnus Brunner. „Die falschen und gefährlichen Gerüchte, man könne sich mit einem Entwurmungsmittel für Pferde vor COVID-19 schützen oder das Virus bekämpfen, halten sich hartnäckig, obwohl selbst der Hersteller vor einer derartigen Verwendung warnt. Unsere Zollkontrollen schützen vor diesem lebensgefährlichen Medikamentenmissbrauch.“
Die 1.550 Zöllnerinnen und Zöllner in Österreich haben ein vielfältiges Aufgabengebiet und tragen zum reibungslosen Ablauf des Güter- und Reiseverkehrs bei. Bei rund 1,9 Millionen Anmeldungen im Güterverkehr kam es im 1. Quartal 2022 bei 51.230 Kontrollen zu 3.073 Feststellungen. Im Reiseverkehr, der gegenüber der Vergleichsperiode genauso wie der Güterverkehr zugenommen hat, kam es in 32.361 Kontrollen zu 1.374 Feststellungen.
Flexible Schmuggelrouten – flexible Zollarbeit
Im Einsatz für den österreichischen Zoll sind auch Teams der Mobilen Kontrolle. Sie können flexibel auf Anforderungen reagieren. Zur Unterstützung können sie auch auf vier Scanmobile und 26 Diensthunde des Zolls zurückgreifen. Im 1. Quartal 2022 kam es bei 818 Einsätzen dieser Teams zu 84.908 Kontrollen und 5.827 Feststellungen.
Tabakschmuggel: Starker Anstieg bei illegalem Versand von E-Zigaretten
Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz verbietet den Versandhandel mit Tabakwaren. Denn Jugendliche und Erwachsene können bei Versand dieser Produkte nicht ausreichend geschützt werden, da weder das Alter der Konsumenten kontrolliert werden kann, noch, ob die Produkte nicht andere gesundheitsschädliche Komponenten enthalten. Im ersten Quartal 2022 kam es aber gerade in diesem Bereich zu verstärkten Aufgriffen des Zolls: Waren es im Jahr 2021 368 Aufgriffe von Tabakwaren, stehen diesen im 1. Quartal 2022 bereits 550 Fälle gegenüber, in der die österreichischen Zöllnerinnen und Zöllner illegal eingeführte Tabakwaren sicherstellen.
Die Zahl der geschmuggelten Zigaretten im 1. Quartal 2022 ist gegenüber der Vergleichsperiode 2021 um etwa die Hälfte zurückgegangen. Beschlagnahmt wurden aber unter anderem 2.044 Stück illegal versendeter E-Zigaretten.
„Die Ahndung der illegalen Einfuhr von Tabakwaren und Zigaretten hat einen klaren Gesundheitsaspekt“, so die Vorständin des ZAÖ Heike Fetka-Blüthner. „Dazu kommt auch die abgabenrechtliche Komponente, denn die zollfreie Einfuhr von Zigaretten und Tabakwaren ist nur beschränkt gestattet. Dennoch erleben wir immer wieder ganze Koffer gefüllt mit Zigaretten oder verbotenen Tabakhandel mit E-Zigaretten, wie wir ihn in diesem Jahr bereits verstärkt beobachtet haben. So wird auch die Arbeit der österreichischen Zöllnerinnen und Zöllner davon geprägt, dass wir auf die sich verändernden Warengruppen oder Transportrouten reagieren müssen und so den Kontrolldruck aufrechterhalten, um Schmuggelversuche weiterhin zu unterbinden.“
Massive Zunahme bei artengeschützten Gegenständen
Die Anzahl der Artenschutzmeldungen ist im 1. Quartal 2022 zwar ident mit jener des ersten Quartals 2021, verändert hat sich aber, dass es im Gegensatz zum Vorjahr (von Jänner bis März wurden 74 geschmuggelte Tiere, Chamäleons, gefunden) nur 6 lebende, geschmuggelte Tiere in Form von drei Papageienzuchtpärchen aufgegriffen wurden.
Bei den 28 Aufgriffen von Jänner bis März des heurigen Jahres wurden 1.074 Stück artenschutzrelevanter Gegenstände beschlagnahmt – im 1. Quartal 2021 waren es 119 Stück. Dabei handelt es sich vor allem um verbotene bzw. angebliche Arzneiwaren, in denen Teile von artengeschützten Tiere und Pflanzen verarbeitet wurden.
„Unser Zoll schiebt der illegalen Einfuhr von Produkten mit Bestandteilen artengeschützter Tiere und Pflanzen einen Riegel vor. Ansonsten machen skrupellose Geschäftemacher auf Kosten des Aussterbens bedrohter Arten Profit. Wilderei soll und darf keinen Platz haben, der Erhalt der Artenvielfalt dafür umso mehr“, so Finanzminister Brunner in Hinblick auf mehr als 60 Schmuck- und Kunstgegenstände aus Elfenbein, die heuer bereits aufgegriffen wurden. „Diese Zwischenbilanz macht deutlich, wie engagiert sich die österreichischen Zöllnerinnen und Zöllner täglich für unser Land, unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft einsetzen. Dafür spreche ich ihnen meinen herzlichsten Dank aus."