Steuergerechtigkeit auch online: Seit 1. Jänner 2020 bereits 7,5 Mio. Meldungen von Online-Plattformen Brunner: Mehr Steuergerechtigkeit und faire Wettbewerbsbedingungen
Um auch im digitalen Raum für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, wurde mit 1. Jänner 2020 die Aufzeichnungspflicht für Online-Plattformen eingeführt. Portale, Webseiten oder virtuelle Marktplätze, die dabei unterstützen, Waren oder Dienstleistungen an Konsumentinnen oder Konsumenten in Österreich zu verkaufen, müssen seither Aufzeichnungen über die gemachten Umsätze führen.
Seit dem Inkrafttreten der Aufzeichnungspflicht per 1. Jänner 2020 wurden bereits rund 7,5 Millionen Meldungen von Online-Plattformen erstattet. Im Jahr 2021 übermittelten 31 Plattformen insgesamt rund 4 Millionen Meldungen. Für das Jahr 2020 wurden von 30 digitalen Plattformen – aus den Bereichen Online-Handel, Transport und Beherbergung – rund 3,5 Mio. Meldungen eingebracht. In den Meldungen enthalten ist jeweils die zugrundeliegende Transaktion je Leistungserbringer und Monat.
„Wir sammeln die Daten, da oft nicht ersichtlich ist, wer hinter einem Angebot auf Online-Plattformen steht. Wenn wir nicht wissen, wer die Dienstleistung oder Waren anbietet, ist es auch nicht möglich zu prüfen, ob dafür Abgaben entrichtet werden. Nach der Meldung beginnt die Arbeit in der Finanzverwaltung. Unser Predictive Analytics Competence Center bereitet die Daten auf und stellt sie anschließend dem Finanzamt Österreich zur Verfügung. Die Kolleginnen und Kollegen können nun die Meldungen überprüfen und auch die gemeldeten Umsätze der Plattformen mit Steuererklärungen abgleichen. So sorgt eine moderne und vernetzte Finanzverwaltung auch im internationalen Onlinehandel und bei Online-Dienstleistungen für mehr Steuergerechtigkeit und faire Wettbewerbsbedingungen zu traditionellen Angebotsformen,“ so Finanzminister Magnus Brunner.
Die Bearbeitung ausländischer Unternehmen erfolgt gebündelt in einer Dienststelle des Finanzamts Österreich, die restlichen Fälle sind bundesweit verteilt. Sowohl im Innen- als auch im Außendienst verifizieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung die gemeldeten Daten. Hohe Priorität im gesamten Prozess hat natürlich immer der Datenschutz, der durch ein den internationalen Sicherheitsstandards entsprechendes Tool stets gewährleistet ist. Dennoch wird es möglich, über die gesammelten Meldungen der Online-Plattformen nicht nur mehr Steuergerechtigkeit im Bereich des Versandhandels oder des digitalen Angebots von Dienstleistungen, wie etwa bei der Vermittlung von Beherbergungsangeboten, herzustellen, sondern die Informationen können auch von anderen Gebietskörperschaften als Grundlage genutzt werden, um beispielsweise Tourismusabgaben zu bemessen.
„Die Umsetzung der Aufzeichnungspflicht schafft also gleich mehrere Vorteile. Ihren Erfolg sieht man auch daran, dass es im Jahr 2020 bereits zu über 9.000 steuerlichen Neuregistrierungen ausländischer Unternehmen in Österreich kam. Mit unserer Lösung weisen wir auch im internationalen Vergleich eine hohe Compliance-Rate auf, was sicherlich daran liegt, dass diese für die Plattformen klar und einfach zu vollziehen ist. International werden wir uns auch weiterhin für eine enge Zusammenarbeit einsetzen, denn ein gemeinsames Vorgehen ist im Bereich der Besteuerung digitalen Handels von zentraler Bedeutung,“ so Finanzminister Brunner.
Die Aufzeichnungspflicht umfasst prinzipiell alle Online-Plattformen und sieht vor, dass Gesamtumsätze einer Plattform, die über 1 Million Euro in Österreich und pro Jahr betragen bis zum 31. Jänner des Folgejahres elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln sind. Im Vorfeld der Einführung wurden von der Finanzverwaltung bereits Recherchen zu meldepflichtigen Plattformen durchgeführt. Bei fehlenden oder unvollständigen Meldungen wird gegebenenfalls ein Übermittlungsersuchen bzw. Rückfragen an Plattformen gestellt.