Finanzpolizei kontrollierte Schischulen: Steuer- und Abgabenhinterziehung in Tirol und Vorarlberg aufgedeckt 30 Firmen kontrolliert – bei 13 Betrieben 38 Übertretungen festgestellt
Im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping führte die Finanzpolizei in ganz Österreich heuer bereits mehrere Schwerpunktaktionen in verschiedenen Branchen durch. Saisonbedingt lag der Fokus der Kontrollen im Februar auf Schischulen, Schilehrerinnen und Schilehrern sowie Schihütten im Raum Tirol und Vorarlberg. In Summe wurden dabei 30 Betriebe sowie 229 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer kontrolliert. Neben den Beschäftigungsverhältnissen erfolgten auch entsprechende Kontrollen der Registrierkassen. Bei mehr als einem Drittel der Betriebe wurden Übertretungen festgestellt.
Ergebnis der Aktion ist nun eine beachtliche Bilanz: Insgesamt wurden bei 13 der kontrollierten Betriebe – 4 Schischulen und 9 Schihütten – 38 Übertretungen gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosen Versicherungsgesetz und das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz verzeichnet.
„Lohn- und Sozialdumping schädigt den Wirtschaftsstandort und ist unfair gegenüber jenen Unternehmen, die sich an die Regeln halten und Steuern zahlen. Damit wird auf Kosten aller anderen in die eigene Tasche gewirtschaftet. Die Finanzpolizei ist daher angewiesen, rigoros gegen jegliche unredlichen Geschäftspraktiken vorzugehen und die schwarzen Schafe aus dem Verkehr zu ziehen. Klar ist auch: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören fair entlohnt, dazu zählt auch die korrekte Anmeldung bei der Sozialversicherung. Natürlich gilt das harte Vorgehen auch gegenüber jenen, die Arbeitslosengeld beziehen und nebenbei schwarz – also illegal – arbeiten. Das ist Betrug und wird selbstverständlich ebenso hart bestraft “, so Finanzminister Magnus Brunner.
Eine solche Betrügerin wurde auf einer Schihütte angetroffen: Die Küchenmitarbeiterin verließ beim Anblick der Finanzpolizistinnen und -polizisten fluchtartig die Küche durch den Hinterausgang. Sie kam jedoch nicht weit und wurde kurz danach frierend in der Umgebung angetroffen. Der Grund für ihren Fluchtversuch: Sie war nicht zur Sozialversicherung gemeldet und bezog zudem Arbeitslosengeld. In diesem Fall erfolgte nicht nur eine Anzeige gegen den Unternehmer, sondern wegen Sozialleistungsbetrug auch gegen die Schwarzarbeiterin.
Neben den genannten Verstößen wurden in vier Fällen auch grobe Verfehlungen gegen die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht aufgedeckt. Die 13 Unternehmen wurden angezeigt und müssen nun nicht nur mit Nachzahlungen, sondern zusätzlich auch mit hohen Geldstrafen rechnen. Bei einer Schischule wurden zur Deckung der Steuerrückstände zudem 23.074 Euro vor Ort gepfändet, bei einer Schihütte stellte der Unternehmer für 20.000 Euro ein Ratenansuchen.