Steuerfahndung überführt Unternehmer: 2,5 Mio. Euro hinterzogen, um Oldtimer-Sammlung zu finanzieren
Die Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung überführte einen Kärntner Unternehmer, der in seinem – eigentlich für Estrichverlegungen zugelassenen – Betrieb im großen Stil und vor allem illegal finanziert einen Oldtimer-Handel aufzog. Unterstützt wurde er dabei von seiner Sekretärin. Neben hohen Abgabennachforderungen kommt auf beide nun ein Gerichtsverfahren zu, bei dem bis zu 5 Mio. Euro an Geldstrafen bzw. eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren möglich sind.
Finanzminister Magnus Brunner: „Steuerhinterziehung ist Betrug an unserer Gesellschaft und wird daher streng geahndet und bestraft. Unsere Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder haben erfolgreich ein schwarzes Schaf aus dem Verkehr gezogen und sorgen so für die Einhaltung der Regeln und für faire Wettbewerbsverhältnisse. Von der Arbeit der Steuerfahndung profitiert somit die überwiegende Mehrheit der Steuerzahler, die sich korrekt verhält.“
Ins Rollen gebracht hat den Fall ausgerechnet ein ehemaliger Mitarbeiter, mit dem der Kärntner Unternehmer im Streit auseinandergegangen war. Dieser wandte sich an die Steuerfahndung, wo er neben seiner Aussage auch zahlreiche Unterlagen vorlegen konnte, die seine Angaben untermauerten. So soll der Unternehmer Teile des Betriebsgeländes verwendet haben, um eine Oldtimer-Sammlung anzulegen, mit der er lukrativen Handel betrieb und zudem auch noch Restaurierungsarbeiten durchführen ließ. Die aus diesen Tätigkeiten resultierenden Einnahmen und Gewinne sollen dem Finanzamt gegenüber nicht offengelegt worden sein. Aufgrund der Größe der Sammlung wurden auch weitere Lagerräume angemietet, um die Fahrzeuge unterzubringen.
Eine Vielzahl der 75 Stück umfassenden Oldtimer-Sammlung befand sich im Eigentum des Unternehmers, dabei handelte es sich zum Großteil um Autos der Marke Jaguar. Die Kunden des Mannes waren allesamt sehr vermögend, vorwiegend Ärzte, Rechtsanwälte und Geschäftsleute zählten dazu. Aufgrund dieser Informationen führte die Steuerfahndung im vergangenen Juni Hausdurchsuchungen im Betrieb, am Wohnsitz des Unternehmers sowie seiner Sekretärin durch, um Beweise zu sichern.
Die Sekretärin bestritt zu Beginn der Durchsuchung sämtliche Vorwürfe und gab an, davon nichts zu wissen. Doch bei ihr fanden die Kontrollorgane das entscheidende Beweismittel: ein unscheinbares kariertes A4-Heft. Darin wurden im Zeitraum von 2011 bis 2020 sämtliche schwarz kassierten Einnahmen äußerst penibel aufgezeichnet. Auch eine Geldkassette mit Bargeld sowie mehrere Sparbücher des Beschuldigten wurden entdeckt. Der Unternehmer, bei dem zeitgleich die Hausdurchsuchung stattfand, war gleich von Beginn weg kooperativ und geständig. In seinem Betrieb wurden Unterlagen gefunden aus denen hervorgeht, dass nicht alle Löhne an die Mitarbeiter korrekt in der betrieblichen Lohnverrechnung erfasst wurden, sprich: schwarz ausgezahlt wurden.
Nach Auswertung aller Unterlagen im vergangenen November zeigten sich der beschuldigte Unternehmer und seine als Beitragstäterin beschuldigte Buchhalterin in Bezug auf ihre finanzstrafrechtliche Verantwortung umfänglich geständig. Zwischen 2011 und 2020 hinterzog der Unternehmer Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Lohnabgaben in einer Gesamthöhe von rund 2,5 Mio. Euro.
Der Beschuldigte versprach (teilweise) Schadenswiedergutmachung, indem er für seine Oldtimer-Sammlung bereits einen Käufer gefunden hat, der bereit sei sie um 800.000 Euro zu übernehmen. Weiters wolle er einige in seinem Eigentum befindliche nicht betriebsnotwendige Liegenschaften im Wert von rund 700.000 Euro verkaufen. Sowohl der Mann als auch seine Sekretärin müssen sich demnächst vor Gericht verantworten.