Brunner: „Werden uns weiterhin vehement für eine gerechtere Besteuerung der digitalen Wirtschaft einsetzen“ Ministerrat erteilt Verhandlungsmandat für Verhandlungen auf OECD Ebene - Digitalsteuer auch erstmals auf der ECOFIN-Tagesordnung
Österreich ist internationaler Vorreiter bei der Besteuerung von internationalen Digitalkonzernen. Als eines der ersten Länder hat Österreich bereits im Jänner 2020 eine nationale Digitalsteuer eingeführt. Ursprünglich hätte die Abgabe 30 Millionen Euro einbringen sollen, 2021 wird das Aufkommen bereits auf über 70 Millionen Euro steigen.
„Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Digital-Giganten auch in Europa korrekt Steuern zahlen. Wir haben bereits 2020 als eines der ersten Länder einen nationalen Schritt für mehr Fairness zwischen der analogen und digitalen Wirtschaft gesetzt. Österreich war maßgeblich in die Verhandlungen zur internationalen Digitalsteuer involviert und wir werden auch Treiber für eine rasche Umsetzung der notwendigen Vorarbeiten auf EU-Ebene sein. Der französische Ratsvorsitz hat hier hohe Ambitionen und kann dabei auf die volle Unterstützung Österreichs zählen“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Im Rahmen der OECD haben sich mittlerweile 137 Staaten auf eine faire Aufteilung von Besteuerungsrechten und eine globale effektive Mindestbesteuerung mit einem einheitlichen Mindeststeuersatz in Höhe von 15 Prozent geeinigt. Das Grundkonzept geht auf einen G20 Beschluss vom Juli 2021 zurück.
Um einen raschen Verhandlungserfolg auf internationaler Ebene gewährleisten zu können, hat Österreich heute die national notwendigen Weichenstellungen gesetzt. Im Ministerrat wurden zwei Ministerratsvorträge mit Verhandlungsvollmachten für die darin angeführten Beamten des BMFs zur Umsetzung beider Säulen der internationalen Einigung verabschiedet. Das ist insofern erforderlich, als die Umsetzung durch ein multilaterales Abkommen erfolgen wird. Geleitet wird die österreichische Delegation bei der Steering Group auf OECD-Ebene von Prof. DDr. Gunter Mayr, Chef der Sektion Steuerpolitik und Steuerrecht im Finanzministerium.
Die zwei Säulen:
Säule 1 - faire internationale Verteilung der Steuern
Unter Säule 1 entwickeln die Staaten ein neuartiges System der Zuordnung internationaler Besteuerungsrechte. Durch die Schaffung neuer Anknüpfungspunkte sollen Besteuerungsrechte vom Ansässigkeitsstaat in sogenannte Marktstaaten umverteilt werden, wo Unternehmen Gewinne erwirtschaften, ohne physisch präsent zu sein.
Neben der Umverteilung der Besteuerungsrechte ist Säule 1 auch von dem übergeordneten Ziel getragen, die globale Steuerrechtsordnung zu stabilisieren. Durch diesen gemeinsamen Ansatz wird ein kollektives System geschaffen, das die Einführung nationaler Maßnahmen (insbesondere nationaler Digitalsteuern) überflüssig macht. Dies beugt internationaler Doppelbesteuerung vor und schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Säule 2 - globale effektive Mindestbesteuerung
Säule 2 beinhaltet den Vorschlag einer globalen effektiven Mindestbesteuerung. Diesen Vorschlag haben Frankreich und Deutschland gemeinsam in die Diskussion eingebracht. Das Grundprinzip einer globalen effektiven Mindestbesteuerung ist vergleichsweise einfach: Alle Staaten einigen sich auf ein weltweit gültiges Mindestniveau der Besteuerung. Die Höhe der Besteuerung richtet sich dabei nach der Differenz zwischen der tatsächlichen Besteuerung in einem Land und dem vereinbarten Mindeststeuersatz. Insgesamt führt dieser Ansatz zu mehr Steuergerechtigkeit auf internationaler Ebene. Zudem begegnet die globale effektive Mindestbesteuerung wirksam den Problemen bei der Besteuerung, die sich aus der Digitalisierung und der Möglichkeit der Verlagerung immaterieller Werte ergeben.