Finanzminister Brunner: „Elfenbein-Handelsverbot in der EU weiterer wichtiger Schritt im Artenschutz“ Neue Maßnahmen gegen illegalen Elfenbeinhandel ab 19. Jänner; Zoll kontrolliert Umsetzung und Einhaltung von Artenschutzbestimmungen
„Für Elefanten stellt die Wildtierkriminalität, in erster Linie Wilderei für den illegalen Elfenbeinhandel, eine der größten Bedrohungen durch den Menschen dar“, so Finanzminister Magnus Brunner. „Dabei wird international der kommerzielle Handel mit Elfenbein bereits seit 1989 über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen Cites kontrolliert. Die weitere Einschränkung von Import, Export und innergemeinschaftlichem Handel mit Elfenbein gibt dem Artenschutz wichtigen Rückhalt im Kampf um den Artenerhalt und gegen Wilderei“, begrüßt Brunner die neuen Maßnahmen gegen den illegalen Elfenbeinhandel, die am 19. Jänner 2022 in Kraft treten.
Die neue EU-Verordnung schafft eine allgemeine Ausnahme ab, die den Handel mit „Antiquitäten“, die Elefanten-Elfenbein enthalten, bislang ohne Bescheinigung für verarbeitete Exemplare erlaubt hat. Das betrifft beispielsweise Schnitzereien, Statuetten oder Schmuckstücke. Ab dem 19. Jänner 2022 sind somit Kauf, Verkaufsangebote sowie der Erwerb von Produkten aus Elefanten-Elfenbein ausnahmslos genehmigungspflichtig. Die zur Zurschaustellung und Verwendung zu kommerziellen Zwecken sowie der Verkauf (einschließlich Vermieten, Tauschen oder Austauschen), das vorrätig halten, Anbieten oder Befördern zu Verkaufszwecken bedürfen einer Vermarktungsbescheinigung. Alle Vermarktungsbescheinigungen, die Exemplare von Elefanten-Elfenbein betreffen und die vor dem 19. Jänner 2022 ausgestellt wurden, verlieren am 19. Jänner 2023 ihre Gültigkeit.
In Österreich ist der Zoll im Artenschutzbereich nicht nur für die Kontrolle der Einfuhr und der Ausfuhr, sondern auch für die Kontrolle jener Regelungen, die den Handel in der EU regeln, zuständig. Österreichische Zöllnerinnen und Zöllner haben in den vergangenen 25 Jahren 173 Stück rohes Elfenbein mit einem Gesamtgewicht von rund 610 Kilogramm sowie 91 Stück bearbeitetes Elfenbein mit einem Gesamtgewicht von rund 74 Kilogramm aufgegriffen und beschlagnahmt. Darunter konnte die Zollfahndung Wien Anfang November 2016 den bisher größten Elfenbeinaufgriff Österreichs verzeichnen.
„90 Stoßzähne von Elefanten mit einem Gesamtgewicht von 564 Kilogramm wurden dabei sichergestellt. Der Aufgriff gilt auch als einer der größten bisherigen Aufgriffe von Elfenbein in der EU und zeigt eindrucksvoll, wie wichtig die Aufdeckung solcher Artenschutzübertretungen zum Schutz der gefährdeten Fauna sind“, berichtet Heike Fetka-Blüthner, Vorständin des Zollamts Österreich, von diesem spektakulärem Aufgriff.
Ein Hinweisgeber informierte damals die Zollfahndung Wien über die Übergabe dreier Elefantenstoßzähne und Bargeld auf offener Straße in Wien. Durch die detaillierte Zeugenaussage konnten sowohl Käufer als auch Verkäufer ermittelt werden. Bei der vom Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde angeregten und von der Staatsanwaltschaft Wien angeordneten Durchsuchung der beiden Wiener Wohnungen des Käufers, ein bereits amtsbekannter österreichischer Staatsbürger, wurden die besagten 90 Stück Elefantenstoßzähne mit einer Länge von 37 cm bis 213 cm und einem Gesamtgewicht von rund 564 Kilogramm sichergestellt. Nach weiteren umfangreichen Ermittlungen durch die Zollfahndung wurde der Käufer schließlich wegen des illegalen Elfenbeinhandels bei Gericht angezeigt. Die Stoßzähne befinden sich bis zum endgültigen Abschluss des Gerichtsverfahrens in Verwahrung des Zollamts.
Insiderangaben zufolge werden etwa Elefantenstoßzähne auf dem Schwarzmarkt mit 1.000 Euro pro Kilogramm gehandelt. „Der Elefant erhielt – im Übrigen auch auf österreichischen Antrag hin – im Jahr 1990 den Schutzstatus im Rahmen des Artenschutzübereinkommens. Leider halten sich Wilderer und illegaler Handel angesichts bestehender Abnehmer und der zu erzielenden Erträge nicht an Artenschutzübereinkommen“, befürwortet daher auch Gerhard Marosi, Artenschutzexperte im Bundesministerium für Finanzen, die innergemeinschaftlichen Neuerungen im Handel mit Produkten artengeschützter Tiere.
Finanzminister Brunner: „Mit dem neuen erweiterten Elfenbeinhandelsverbot der EU werden bislang bestehende Schlupflöcher geschlossen und damit jenen, die oftmals leider bewusst das Gesetz zu beugen versuchen, ein Riegel vor Ihre Vorhaben geschoben. Der Zoll wird jedenfalls weiterhin die Umsetzung und Einhaltung dieser Vorgaben entsprechend kontrollieren und Vergehen strikt ahnden!“ Entsprechende Schwerpunktaktionen sind in Planung.