Zoll: Beschlagnahmungen gefährlicher Feuerwerkskörper steigen stark Warnung vor lebensgefährlichen illegalen Feuerwerkskörpern aus dem Ausland

Silvester naht – und damit die Zeit der Feuerwerke. Für den österreichischen Zoll verstärkt diese Zeit ebenfalls eine saisonale Komponente, denn die Sicherstellung von illegal eingeführten Feuerwerkskörpern ist in dieser Jahreszeit häufig notwendig.

Illegale Knallkörper führen in Österreich jedes Jahr vor Silvester zu schwersten Verletzungen, in manchen Fällen mit Todesfolge. Dass sich dieser Gefahr nicht alle Käuferinnen und Käufer von Pyrotechnik bewusst sind, zeigt die Bilanz des Zollamts Österreich. So wurden im vergangenen Jahr bei mobilen Kontrollen 954 Feuerwerkskörper bei der Einfuhr gefunden und beschlagnahmt. Im Jahr 2022 waren es bis Mitte Dezember 2022 sogar schon fast doppelt so viele, nämlich 1.720 Stück.

Finanzminister Magnus Brunner zu dieser alarmierenden Entwicklung: „Setzen Sie nicht auf illegale Böller oder Raketen, die potentiell gefährlich für Sie oder andere Menschen sind. Das neue Jahr mit einem Feuerwerk zu begrüßen ist für viele eine schöne Tradition. Allerdings nur dann, wenn es im Einklang mit unseren Vorschriften steht und auch kein Risiko für die eigene oder die Gesundheit von anderen darstellt. So steht einem schönen und stimmungsvollen Jahreswechsel nichts im Weg.“

Von 1.215 der Feuerwerkskörper, die heuer bereits beschlagnahmt wurden, geht eine mittlere Gefahr aus. Sie sind für die Verwendung auf weiten, offenen Flächen aber nur mit entsprechender Sachkunde zugelassen. Der Rest, mehr als 500 Stück, darf nur von Personen mit entsprechender Fachkenntnis gezündet werden. Dass alle Käuferinnen und Käufer über diese Fachkenntnis verfügen, ist beinahe auszuschließen. Da es sich bei derartigen Feuerwerkskörpern ausschließlich um bewilligungspflichtige Ware handelt, ist ohne diese entsprechende Bewilligung weder die Einfuhr, noch der Besitz oder die Verwendung gestattet.

„Für die Einfuhr und den Besitz von pyrotechnischen Gegenständen gelten ganz bestimmte Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010“, erklärt die Vorständin des Zollamts Österreich Heike Fetka-Blüthner. „Die Feuerwerkskörper unterliegen Kennzeichnungsvorschriften, zum Teil auch einer behördlichen Bewilligungspflicht. Nicht jede Person darf jede Kategorie des Feuerwerkskörpers verwenden – auch nicht käuflich erwerben. Innergemeinschaftlich gelten für die Verbringung pyrotechnischer Gegenstände ganz besondere Bedingungen, die unsere Zöllnerinnen und Zöllner im Rahmen von mobilen Schwerpunkteinsätzen kontrollieren.“

Großaufgriffe Mitte Dezember 2022
Ein Schwerpunkteinsatz erfolgte Mitte Dezember am Grenzübergang Kleinhaugsdorf. Es zeigte sich: Die Einkäufe für den Silvesterabend haben einige Feierlustige dieses Jahr besonders ernst genommen und frühzeitig erledigt. Allerdings führen die Teams der mobilen Kontrollen des österreichischen Zolls am Grenzübergang gezielt PKW-Kontrollen durch. Das Ergebnis allein dieses einen Kontrolltages: 23 Anzeigen wegen der Einfuhr bzw. des Besitzes von pyrotechnischen Gegenständen, für deren Beförderung oder Verwendung es eine spezielle Bewilligung bzw. einen Nachweis der entsprechenden Kenntnis geben muss. Die Anzeigen wurden an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde übermittelt, die Feuerwerkskörper beschlagnahmt.

Die Menge der gefundenen Feuerwerkskörper pro Auto reichte dabei von kleinen Mengen, bis zu solchen, die auf größere Vorhaben zu Silvester schließen ließen. In einem PKW wurden beispielsweise rund 200 Feuerwerkskörper, mit durchwegs klangvollen Namen, die schon auf ihre Explosionskraft schließen lassen, gefunden. Entsprechend ihrer Kategorisierung hätte der Besitzer für ihren Kauf und ihre Verwendung entsprechende Fachkenntnis bzw. die notwendigen Bewilligungen nachweisen müssen. Da er das nicht konnte, befinden sich die Gegenstände nun nach ihrer Beschlagnahmung durch den Zoll zur sicheren Verwahrung in einem Container.

Ein anderer von den Zöllnerinnen und Zöllnern kontrollierter PKW-Lenker gab an, nichts Außergewöhnliches mit sich zu führen. Bei der Öffnung des Kofferraums erlangte das Zollteam jedoch einen Eindruck dessen, was er für den Jahreswechsel geplant hatte: Rund 600 pyrotechnische Gegenstände waren in dem Kofferraum verstaut. Auch diese Weiterreise erfolgte dann ohne die pyrotechnische Fracht, aber mit der Information für den Lenker, dass bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde Anzeige gegen ihn erstattet werden wird. Für die aufgehaltenen Lenker, aber auch ihr Umfeld, wird der Silvesterabend demnach wohl ruhiger als geplant, aber dafür auch sicherer verlaufen.

Die Strafdrohung liegt je nach Delikt bei einer Geldstrafe im Rahmen bis zu 10.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen.

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© BMF/Zoll