Zoll warnt vor Bestellung von gefälschten Produkten für Kinder Verbraucherschutz auch zu Weihnachten wichtige Aufgabe des Zollamts Österreich

Die Überwachung der Aktivitäten im Bereich Produktpiraterie im grenzüberschreitenden Warenverkehr ist eine der Kernaufgaben des österreichischen Zolls. Nicht nur, dass es sich bei gefälschten Produkten um Plagiate und damit die Verletzung von Markeninhaberrechten handelt, die Kopien von Originalwaren weisen mitunter massive Mängel in der Produktsicherheit auf. Sie werden deshalb vom Zoll beschlagnahmt und somit aus dem Verkehr gezogen. Außer Medikamenten können auch Kleidung und Spielzeug eine große Gefahr für die Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten darstellen.

Eine Auswertung der EU ergab für die Warnmeldungen zwischen 2010 und 2017, dass 80 % der in der EU als gefährlich oder gefälscht gemeldeten Waren für Kinder bestimmt waren. Dabei handelte es sich um die Kopien von Spielzeugwaren, Kinderpflegeprodukten oder Kinderbekleidung.

„In manchen Fällen mag es harmlos erscheinen, zu einer billigeren Kopie eines Spielzeugs zu greifen. Dennoch möchte ich davor warnen, auch wenn es manchmal – gerade in Zeiten der hohen Inflation – vielleicht verlockend ist“, so Finanzminister Magnus Brunner. Denn in jedem Fall handelt es sich bei derartigen Kopien – vom Technik-, bis zum Mode- oder dem Spielzeugsegment – um Fälschungen und damit den Erwerb illegaler Produkte. Damit ist auch die Produktsicherheit nicht immer gewährleistet – ein Risiko, dem gerade Kinder nicht ausgesetzt werden dürfen.

„Gerade mit Blick auf Weihnachten ersuche ich alle, die Geschenke für Kinder kaufen oder online bestellen, an die Gefahren von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Schäden zu denken und auf Fälschungen zu verzichten. Darüber hinaus schaden Fälschungen natürlich auch den anständigen Unternehmern und unserem Wirtschaftsstandort. Ich appelliere daher an Sie, greifen Sie zu sicheren und legalen Produkten, sodass die Kinderaugen zu Weihnachten tatsächlich strahlen“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Besonders bei einem Einkauf im Internet ist Vorsicht geboten. Immer mehr Fake-Shops bieten unsichere und gefährliche Plagiate zu extrem günstigen Preisen an, um Kundinnen und Kunden anzulocken. „Bedenken Sie bei einem vermeintlichen Schnäppchenkauf im Internet, dass der Gegenstand vielleicht nur deshalb so günstig angeboten werden kann, weil es sich um eine Fälschung handelt, die nicht den geforderten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entspricht“, warnt Finanzminister Magnus Brunner.

Vor jeder Bestellung sollte man das Impressum und die Zahlungsarten des Online-Shops überprüfen. Das Impressum sollte Informationen über den Online-Shop, die Postadresse, die E-Mail-Adresse und einen Kontakt für Rückfragen enthalten. Bei einem Shop, der ausschließlich gegen Vorauskasse liefert, sollten auf alle Fälle die Alarmglocken klingeln. Wenn im Internet ein Kauf auf Rechnung nicht möglich ist, sollte mit Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden. Damit besteht im Betrugsfall eine Regressmöglichkeit. Auch Erfahrungsberichte und Warnungen auf Verbraucher-Seiten können wichtige Hinweise zur Seriosität des Anbieters liefern.

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