Erstbilanz 2022: Finanzamt für Großbetriebe hat rund 435 Millionen Euro an Steuernachzahlungen vorgeschrieben Knapp 4.500 Außendienstmaßnahmen wie Prüfungen und Nachschauen im Jahr 2022
Die heurige Bilanz des Finanzamts für Großbetriebe (FAG) kann sich sehen lassen: So wurden bis zum Jahresende 2022 rund 46,5 Milliarden Abgabenaufkommen durch die Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außen- und Innendienst gesichert. Das Arbeitspensum ist dabei enorm, denn zur Sachverhaltsklärung bei Großbetrieben kommt es überwiegend zu Prüfungshandlungen in den Unternehmen selbst. Im Jahr 2022 gab es insgesamt 4.373 Außendienstmaßnahmen wie Prüfungen und Nachschauen. Diese führten schlussendlich zu einem beeindruckenden steuerlichen Mehrergebnis (vorgeschriebene Nachzahlungen) von rund 435 Millionen Euro.
Finanzminister Magnus Brunner: „Das 2021 geschaffene Finanzamt für Großbetriebe leistet wichtige Arbeit und sichert rund die Hälfte des Steueraufkommens in ganz Österreich. Das ist keine leichte Aufgabe, unter anderem, weil das Steuerrecht zunehmend komplexer und internationaler wird, weshalb auch die verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Staaten notwendig ist. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des FAG für ihren vorbildlichen Einsatz für einen fairen Wettbewerb in der Wirtschaft.“
Einen Schwerpunkt im FAG bildet das Thema Tax Compliance. „Tax Compliance wird im FAG mit den Steuerkunden aktiv gelebt. Es gibt einen kontinuierlichen Anstieg der Steuerkunden, die die begleitende Kontrolle in Anspruch nehmen – derzeit sind das knapp 200 Unternehmen. Die begleitende Kontrolle ist eine Alternative, die Großunternehmen zur Außenprüfung wählen können, um im laufenden Austausch mit der Finanzverwaltung zu komplexen Steuerrechtsfragen, wie etwa bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, zu sein,“ so Sabine Schloffer-Stampler, Vorständin des FAG. Zusätzlich wird das International Compliance Assurance Programm (ICAP) als OECDProjekt zur gemeinsamen Bewertung grenzüberschreitender Besteuerungsrisiken durch mehrere betroffene Steuerverwaltungen bei fünf Unternehmen in der Praxis umgesetzt. Mit zwei Unternehmen wurde die Bewertung der Besteuerungsrisiken bereits abgeschlossen. Außerdem stellen auch 45 Auskunftsbescheide („Advance Rulings“) einen wesentlichen Bestandteil der gelebten Tax Compliance dar. Mit Auskunftsbescheiden kann durch einen Bescheid des Finanzamtes für Großbetreibe eine unsichere rechtliche Fragestellung eines Unternehmens vor deren Behandlung geklärt werden.
Das FAG hat jedoch auch Aufgaben bei der Bewältigung der COIVD-19 Krise im Jahr 2022 übernommen. Dabei hat die Erstellung von Gutachten und Überprüfung der COFAG Förderungen im Jahr 2022 die Arbeitskapazität von mehr als fünf Prüfteams umfasst. Insgesamt wurden 1.401 Gutachten bei Großbetrieben erstellt und an die COFAG übermittelt.
Die Betriebsveranlagungsteams im FAG konnten 2022 die Bearbeitung der Anträge sowohl hinsichtlich des Erledigungsstandes als auch hinsichtlich der Durchlaufzeiten im Vergleich zu Jahr 2021 verbessern. Im Team Abzugsteuererstattung hat sich das Volumen der ausgezahlten Erstattungsbeträge um rund 30% - das sind rund 34 Millionen Euro - gesteigert.
2023 Schwerpunkt auf Prüfungen, Nachschauen vor Ort und Forcierung der internationalen Zusammenarbeit
Das FAG wird auch im Jahr 2023 den Schwerpunkt auf die Tätigkeit im Außendient vor Ort in den Unternehmen legen. Dafür stehen rund 80 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Außerdem ist geplant, die internationalen Themenstellungen durch Aktivierung der internationalen Vernetzung und Bekämpfung von modellhaften und grenzüberschreitenden Gestaltungen zu forcieren. Auch die Bekämpfung von Abgabenbetrug ist als Arbeitsschwerpunkt für das Jahr 2023 geplant. Dazu wird es im FAG neben einer personellen Verstärkung auch inhaltliche Schwerpunkte geben. Die Evaluation der begleitenden Kontrolle wird im Jahr 2023 im FAG abgeschlossen, damit endet der fünfjährige Evaluationszeitraum.