Stromkostenbremse entlastet jeden Haushalt mit rund 500 Euro
Die im vergangenen Ministerrat beschlossene Stromkostenbremse ist für ca. 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs eines Haushalts wirksam und dämpft den Kostenanstieg massiv. Für den Verbrauch über 2900 kWh hinaus muss der Marktpreis bezahlt werden. Dadurch wird auch ein Anreiz zum Stromsparen gesetzt.
Die Stromkostenbremse entlastet einen Haushalt um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr. Rund 3 bis 4 Mrd. Euro, je nach Preisentwicklung, stellt die Bundesregierung dafür in Summe bereit. Die Stromkostenbremse wird voraussichtlich ab 1. Dezember direkt auf den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 30. Juni 2024.
„Die hohe Inflation belastet alle Menschen in unserem Land, gefährdet die Kaufkraft und ist mittlerweile beim Mittelstand angekommen. Österreich ist im Kampf gegen die Teuerung aber sowohl beim Volumen, wie auch beim Tempo im europäischen Spitzenfeld. Viele Maßnahmen, die wir bereits umgesetzt haben, werden in anderen Ländern erst debattiert. Aber die Strompreise steigen weiter und wir haben uns daher im Sommer vorgenommen, die Menschen direkt auf der Stromrechnung zu entlasten. Es wurden viele Vorschläge dazu gemacht und wir haben als Bundesregierung gemeinsam mit der Energiewirtschaft alle Modelle auf ihre technische und rechtliche Umsetzbarkeit geprüft und versucht, jeweils die besten Punkte der Modelle einfließen zu lassen um einerseits schnell und andererseits sehr breit zu helfen. Mit diesem Modell gelingt es, die Kosten für Haushalte direkt und automatisch abzufedern“, so Finanzminister Magnus Brunner.
So funktioniert die Stromkostenbremse
Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert, das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskundinnen und -kunden. Als Schwellenwert werden 10 Cent pro Kilowattstunde angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet: Verbraucherinnen und Verbraucher, die 25 Cent Arbeitspreis pro Kilowattstunde vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für die festgelegten 2900 kWh jeweils 15 Cent pro Kilowattstunde vom Staat abgezogen. Wer 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, erhält 30 Cent vom Staat. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent. Diese Obergrenze soll verhindern, dass Energieversorgungsunternehmen angesichts dieser Unterstützungsleistung die Preise anheben.
Nach dem Beschluss im Ministerrat soll die Stromkostenbremse schnellstmöglich im Parlament, voraussichtlich im Oktober, beschlossen werden.
Schnelle und unbürokratische Hilfe
Mit der Stromkostenbremse schafft die Bundesregierung ein Instrument, das schnell und unbürokratisch hilft. Gleichzeitig wirkt sie direkt inflationsreduzierend. Personen mit hohem Einkommen verbrauchen in der Regel mehr Strom. Sie bezahlen für den Verbrauch, der über die 2900 KWh hinausgeht, den Marktpreis.
Für Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, soll es in einem zweiten Schritt die Möglichkeit geben, einen Antrag auf ein zusätzliches gefördertes Kontingent zu stellen.
Für Menschen, die von den Rundfunk-Gebühren (GIS) befreit sind, wird es einen zusätzlichen Abschlag von 75% der Netzkosten geben. Das sind für diese einkommensschwachen Haushalte bis zu 200 Euro weitere Entlastung – je nach Höhe des Verbrauchs – und betrifft rund 300.000 Personen.
Zur Unterstützung für die energieintensiven Unternehmen, insbesondere KMU, darunter auch Handwerksbetriebe, finalisiert die Regierung derzeit die notwendige, rasche Hilfe, unter anderem durch den Energiekostenzuschuss. Hier wird nach Fertigstellung der Richtlinie die rasche Bewilligung der Förderung auf EU-Ebene angestrebt.
Ein weiterer wesentlicher Baustein für Österreichs internationale Wettbewerbsfähigkeit ist die Strompreiskompensation für die energieintensive Industrie, die gerade im Klimaschutzministerium finalisiert wird.