Regierung beschließt Abschaffung der kalten Progression
Die Bundesregierung beschloss im Ministerrat mit der Abschaffung der Kalten Progression einen historischen Schritt. Was über Jahrzehnte hinweg diskutiert wurde, wird nun umgesetzt: Die schleichende Steuererhöhung wird mit 1. Jänner 2023 abgeschafft. Bis 2026 sparen sich die Österreicherinnen und Österreicher dadurch in Summe geschätzt mehr als 20 Milliarden Euro. Zwei Drittel der Einnahmen durch die Kalte Progression fließen automatisch via Einkommenssteuer und Absetzbeträge zurück an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das verbleibenden Drittel der Einnahmen umfasst für das kommende Jahr ca. 600 Mio. Euro, die vor allem kleineren und mittleren Einkommen zugutekommen werden.
Finanzminister Magnus Brunner: „Wir können es uns nicht leisten, jetzt nicht zu helfen. Da die Inflation längerfristig hoch bleibt, müssen wir nun festgefahrene Strukturen ändern, um den Menschen mehr Geld zum Leben zu geben. Mit der Abschaffung der Kalten Progression beenden wir die schleichende Steuererhöhung. Wir geben den Menschen damit Geld zurück, das ihnen die Inflation genommen hat. So entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher langfristig. Es ist also ein Akt der Fairness, dass den arbeitenden Menschen, die von der massiven Teuerung betroffen sind, mehr Netto vom Brutto bleibt.“
Mehr Netto vom Brutto
Als kalte Progression bezeichnet man die Erhöhung der Steuerlast, die auf die fehlende Inflationsanpassung des Steuersystems zurückzuführen ist. Werden in einem progressiven Steuersystem die nominalen Beträge (Einkommensgrenzen, Frei- und Absetzbeträge) nicht fortlaufend an die Inflation angepasst, steigt die durchschnittliche Steuerbelastung einer Person auch ohne explizite Steuererhöhungen allein aufgrund der Anpassung ihres Einkommens an die Inflation, auch wenn ihr reales Bruttoeinkommen konstant bleibt.
Um der kalten Progression entgegenzuwirken wurden die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen über die Höhe der Inflationsrate (um 6,3%) angehoben. Dadurch werden insbesondere niedrige und mittlere Einkommen über die Inflationsrate hinausgehend entlastet. Bisher waren Bürgerinnen und Bürger ab einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro steuerpflichtig. Durch die Einigung der Bundesregierung liegt diese Grenze im nächsten Jahr bei 11.693 Euro. Die Grenzbeträge der weiteren Tarifstufen werden um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht. Das entspricht einer Anpassung um 3,47 ̇% und entlastet auch die Menschen mit mittleren und höheren Einkommen. Die Absetzbeträge samt zugehöriger Einschleifgrenzen und der SV-Rückerstattung werden in voller Höhe der Inflationsrate angepasst. Das entspricht einer Anhebung um 5,2%.
Anhand konkreter Beispiele wird die geplante Entlastung sichtbar: So profitiert etwa eine Pensionistin mit einer Durchschnitts-Pension von 1.582 Euro brutto monatlich durch die Abschaffung der Kalten Progression im nächsten Jahr mit 371 Euro, bis 2026 in Summe mit mehr als 3.700 Euro. Ein Arbeitnehmer mit einem Medianeinkommen von 3.171 Euro brutto profitiert kommendes Jahr mit 391 Euro, bis 2026 sind es mehr als 4.100 Euro, die er durch die Abschaffung der Kalten Progression spart.
Valorisierung der Sozialleistungen
Außerdem beschloss die Bundesregierung die Valorisierung der Sozialleistungen. So werden ab 1. Jänner 2023 Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbeträge, sowie Verkehrsabsetzbeträge automatisch an die Inflation (im Ausmaß von zwei Dritteln) angepasst. Auch werden Sozial- und Familienleistungen (u.a. Kranken-, Reha-, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag) erstmalig entsprechend der jährlichen Valorisierungsautomatik angepasst.