Brunner: Finanzausschuss beschließt Abschaffung der Kalten Progression und Senkung der Lohnnebenkosten Steuerzahler künftig erst ab 11.693 Euro steuerpflichtig – Tarifgrenzen steigen jährlich um den Inflationswert – Analyse des Budgetdienstes: Relative Entlastung im Bereich von 2.000 Euro pro Monat brutto am höchsten
Im heutigen Finanzausschuss wurde die Abschaffung der Kalten Progression beschlossen. Die schleichende Steuererhöhung wird somit mit 1. Jänner des kommenden Jahres abgeschafft. Konkret bedeutet das: Mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern.
Bisher waren Steuerzahler ab einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro steuerpflichtig – im nächsten Jahr liegt diese Grenze bei 11.693 Euro. So steigen alle Tarifstufen in den kommenden Jahren um den Inflationswert. Als Grundlage für die Erhebung der Inflation haben IHS und WIFO einen Steuer-Progressions-Bericht vorgelegt. Dieser Bericht weist für den Zeitraum Juli 2021 bis Juni 2022 eine Inflation von 5,2% aus. Daraus ergibt sich, dass die Menschen mit der Abschaffung der Kalten Progression im kommenden Jahr um 1,85 Mrd. Euro entlastet werden.
Finanzminister Magnus Brunner: „Wir können es uns nicht leisten, jetzt nicht zu helfen. Da die Inflation längerfristig hoch bleibt, müssen wir nun festgefahrene Strukturen ändern, um den Menschen mehr Geld zum Leben zu geben. Mit der Abschaffung der Kalten Progression beenden wir die schleichende Steuererhöhung. Wir geben den Menschen damit Geld zurück, das ihnen die Inflation genommen hat. So entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher langfristig. Es ist ein Akt der Fairness, dass den arbeitenden Menschen, die von der massiven Teuerung betroffen sind, mehr Netto vom Brutto bleibt.“
Zusätzlich wird eine langjährige Forderung der Wirtschaft umgesetzt: die Senkung der Lohnnebenkosten. Damit wird auch ein Signal für die Lohnverhandlungen gesetzt. Mit der Senkung des FLAF-Beitrags um 0,2% kommt es zu einer Entlastung von 1,5 Mrd. Euro bis 2026. Bereits beschlossen wurde die Senkung der UV-Beiträge um 0,1%. Insgesamt werden somit die Lohnnebenkosten ab 2023 dauerhaft um insgesamt 0,3%-Punkte gesenkt und der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt.
Im Bereich Land- und Forstwirtschaft werden zum ersten Mal seit 20 Jahren die Umsatzgrenzen für die Pauschalierung angehoben. Davon profitieren bis zu 50.000 Landwirte: Die Umsatzsteuerpauschalierungsgrenze wurde von 400.000 Euro auf 600.000 Euro und die Ertragsteuerpauschalierungsgrenze von 130.000 Euro auf 165.000 Euro erhöht. Auch die Einnahmengrenze für L&F Nebentätigkeiten wurde erhöht.
Detailinfos zur kalten Progression
Laut aktueller Analyse des Budgetdienstes ist bei der Abschaffung der kalten Progression die relative Entlastung im Bereich von 2.000 Euro pro Monat brutto am höchsten. Generell wird in der Analyse dargestellt, dass mittlere und höhere Einkommen von der Anpassung der Tarifstufen in absoluten Zahlen mehr profitieren als niedrigere Einkommen. Dies liegt in der Natur der Maßnahme bzw. ist in der Progressivität des Tarifs begründet (höhere Einkommen tragen eine höhere Steuerbelastung).
Die relative Entlastung durch die Abgeltung der kalten Progression ist bei Arbeitnehmern und Pensionisten im Bereich von 2.000 Euro brutto pro Monat am höchsten und beträgt im Jahr 2023 bis zu 1,8% des Nettoeinkommens. Der Budgetdienst hebt hervor, dass die geringere Wirkung der Abgeltung der kalten Progression bei den unteren Einkommen sehr stark durch die Valorisierung der Sozialleistungen ausgeglichen wird. Dadurch verschiebt sich die Gesamtentlastungswirkung zugunsten von Haushalten unterer Quintile.