Corona-Hilfen sind ab sofort transparent und öffentlich einsehbar
Die österreichische Bundesregierung hat seit Beginn der COVID-Pandemie schnell und umfangreich geholfen. Insgesamt wurden für Corona-Hilfsmaßnahmen mehr als 40 Milliarden Euro ausbezahlt oder genehmigt. Konzeption und Umfang der Wirtschaftshilfen und der sozialen Unterstützungsmaßnahmen sind mit ein Grund dafür, dass Österreich wirtschaftlich im Vergleich zu anderen EU-Ländern die Krise gut bewältigt. Lediglich vier EU-Mitgliedstaaten weisen aktuell laut EU-Kommission eine höhere Wachstumsprognose für das Jahr 2022 auf. Die Wirksamkeit der Corona-Hilfen wird auch durch heimische Wirtschaftsforschungsinstitute bestätigt.
Ab sofort ist die von der Bundesregierung initiierte und im Nationalrat beschlossene Transparenz-Offensive bei den COVID-Hilfen umgesetzt. Die Corona-Hilfen sind somit transparent und öffentlich einsehbar: Veröffentlicht sind damit ab sofort jene Hilfen, die von der Covid-19 Finanzierungsagentur (COFAG) abgewickelt wurden und Hilfen für landwirtschaftliche Betriebe über 10.000 Euro sowie die NPO-Fonds Zahlungen über 1.500 Euro.
Finanzminister Magnus Brunner: "Das Finanzamt für Großbetriebe prüft in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt die ausbezahlten Wirtschaftshilfen. Ich appelliere an alle Unternehmerinnen und Unternehmer, rechtzeitig und freiwillig zu hoch bezogene Hilfen zurückzubezahlen und zu melden. Wo Hilfen unrechtmäßig bezogen wurden, fordern wir diese zurück. Um die redliche Wirtschaft zu schützen, stellen wir die die Einhaltung der Förderbestimmungen sicher und ahnden wir das unrechtmäßige Beziehen konsequent."
"Wir agieren mit Steuergeldern und daher müssen wir hier entsprechend transparent sein. Denn die Steuerzahler haben ein Recht darauf zu erfahren, wie ihr Steuergeld eingesetzt wird. Seit mehr als einem Jahr werden bereits die Cofag-Hilfen über 100.000 Euro veröffentlicht, nun werden alle Zuschüsse über 10.000 Euro pro Unternehmen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Es gibt keinen Grund für eine Neiddebatte, denn hinter diesen Beträgen stehen wirtschaftliche und persönliche Existenzen. Darüber hinaus prüft die Finanzverwaltung seit Ende 2021 im Rahmen von Außenprüfungen die Richtigkeit bezogener COVID-Hilfen nach dem COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz“, so Brunner.
Damit setzt die Bundesregierung auf noch größere Transparenz. Unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Überlegungen sind die Hilfen unter www.transparenzportal.gv.at veröffentlicht.
Beträge über 100.000 Euro waren bereits bisher in der EU-Beihilfentransparenzdatenbank öffentlich.