Finanzverwaltung: Kontrollen 2023 mit Schwerpunkt auf Covid-19 Förderungen Bei Missbrauch harte Strafen – Freiwillige Korrekturmeldung noch möglich
Derzeit erstellt die Finanzverwaltung den Prüfplan für das Jahr 2023. Ein Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der Covid-19 Förderungen. Damit werden die ex-ante Prüfungen, die bereits vor der Genehmigung von Hilfszahlungen durchgeführt wurden, um eine wichtige Prüfmaßnahme ergänzt.
Die Finanzverwaltung hat seit 2020 zahlreiche zusätzliche Aufgaben in der Bewältigung der Coronakrise übernommen und die heimische Wirtschaft unter anderem durch herabgesetzte Vorauszahlungen auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer unterstützt und ein spezielles Covid-19 Ratenzahlungsmodell entwickelt. Zusätzlich wurden 83.000 Ergänzungsgutachten für die Abwicklung von Wirtschaftshilfen erstellt, um Anträge auf Hilfszahlungen ex-ante zu überprüfen. Durch diese Maßnahme wurden im Vorhinein knapp 130 Mio. Euro an beantragten Zuschüssen nicht gewährt, zusätzlich hat die COFAG durch ihre Kontrolltätigkeiten weitere 300 Mio. Euro an reduzierten Auszahlungsbeträgen eingespart. Dennoch wird nun auch ex-post, also nach Gewährung der Förderung, weiter geprüft, um eine missbräuchliche Verwendung von Steuergeld auszuschließen. Sowohl für das Finanzamt Österreich als auch für das Finanzamt für Großbetriebe finden die Prüfungen der Wirtschaftshilfen im Rahmen von Außenprüfungen, Nachschauen und begleitenden Kontrollen Berücksichtigung.
Finanzminister Magnus Brunner: "Trotz umfassender ex-ante Kontrollen ist es notwendig, dass genau hingeschaut wird, wenn es um das Geld der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geht. Es ist besser, wir kontrollieren intensiv, als eine Sondersteuer auf Wirtschaftshilfen einzuführen, die mit einem massiven administrativen Aufwand, unsicheren rechtlichen Konsequenzen und keinem validen Mehrergebnis verbunden wäre."
Aufgrund der behördlich angeordneten Ausgangsbeschränkungen und der Übernahme von Zusatzaufgaben während der Pandemie hat sich die Prüftätigkeit der Finanzverwaltung in den Coronajahren 2020, 2021 und 2022 gegenüber den Vorjahren reduziert und zu anderen Bereichen, wie dem Erstellen von Ergänzungsgutachten für die COFAG, verlagert. Während 2019 noch knapp 70.000 Betriebsprüfungen stattgefunden haben, wurden 2020 knapp 43.000 Betriebe, 2021 38.000 Betriebe und 2022 bis Ende September 30.000 Betriebe geprüft. Insgesamt hat die Finanzverwaltung im Jahr 2021 durch Außenprüfungsmaßnahmen ein Mehrergebnis von knapp 1,2 Mrd. Euro erzielt. Das entspricht fast dem Mehrergebnis von 2019 in Höhe von knapp 1,3 Mrd. Euro. Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen und der Ausnahmesituation war das Mehrergebnis im Jahr 2020 mit 930 Mio. Euro etwas niedriger.
Finanzminister Magnus Brunner: „Die Finanzverwaltung geht mit Fingerspitzengefühl vor, um redliche Unternehmer nicht zusätzlich zu belasten. Aber wo Hilfen unrechtmäßig bezogen wurden, fordern wir diese zurück. Ich appelliere an alle Unternehmerinnen und Unternehmer, rechtzeitig freiwillig zu hoch bezogene Hilfen zurückzubezahlen und zu melden. Um die redliche Wirtschaft zu schützen, stellen wir die Einhaltung der Förderbestimmungen sicher und ahnden das unrechtmäßige Beziehen konsequent."
Das Corona-Förderprüfungsgesetz (CFPG) regelt die Überprüfung der Covid-19 Unterstützungsleistungen an Betriebe und auch Non-Profit-Organisationen. Im Rahmen dieser Überprüfungen kann nach Feststellung eines möglichen Fördermissbrauchs eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft gemacht werden. Daraufhin kann es zu einer Rückforderung der zu hoch ausbezahlten Mittel und harten Strafen kommen. Um einer solchen zu entgehen, bietet die COFAG über die freiwillige Korrekturmeldung einen kulanten Weg an, um sich Strafen zu ersparen.