Schutz für die redliche Wirtschaft in Österreich: Schwerpunkte im Kontrollplan Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung 2022
Eine der wesentlichen Aufgaben der Republik besteht darin, die heimische Wirtschaft sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich vor unlauteren Praktiken wie Lohndumping oder Sozialbetrug zu schützen. Die Umsetzung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesministerium für Arbeit.
Finanzminister Magnus Brunner und Arbeitsminister Martin Kocher präsentierten daher heute Früh im Finanzministerium, gemeinsam mit dem Leiter der Finanzpolizei, Wilfried Lehner und Dr. Anna Ritzberger-Moser, Leiterin der Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat, die Schwerpunkte des Kontrollplans Lohn-u. Sozialdumpingbekämpfung 2022. Dieser ist nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz (LSD-BG) einmal jährlich zu erstellen und bildet auf Basis einer Risikobewertung den Rahmen, der die wichtigsten Schwerpunkte der Kontrolltätigkeit und ein Mengengerüst für eine wirksame Kontrolle vorgibt.
„Fakt ist, der überwiegende Teil unserer heimischen Unternehmen hält sich an die Regeln und arbeitet korrekt. Wer sich aber gezielt Wettbewerbsvorteile verschafft, indem er oder sie Löhne nicht korrekt zahlt oder Mitarbeiter illegal beschäftigt, fügt in erster Linie der Wirtschaft in ihrer Gesamtheit einen Schaden zu“, so Finanzminister Brunner in der gemeinsamen Pressekonferenz.
Für das Jahr 2022 sieht der Kontrollplan mindestens 1.300 Unternehmenskontrollen vor. Ein besonderer Fokus soll dabei auf die Bereiche Bau- und Baunebengewerbe, Transport- und Paketdienstleister sowie den Lebensmittelhandel fallen. „Zum fairen Wettbewerb gehört es auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fair und korrekt entlohnt werden – vor allem in dieser Zeit der steigenden Preise. Wir müssen Lohn- und Sozialdumping bekämpfen und vor allem in jenen Branchen verhindern, die während der Pandemie profitiert haben“, so Finanzminister Brunner.
Die Finanzpolizei ist seit 2015 für den Vollzug des LSD-BG zuständig und kontrolliert aus dem Ausland entsendete oder überlassene Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Deren Anzahl ist in den Vorjahren allerdings pandemiebedingt zurückgegangen.
„Es ist wichtig, dass Lohn- und Sozialdumping konsequent bestraft wird. Denn Unterbezahlung, falsche Angaben und die missbräuchliche Inanspruchnahme der Kurzarbeit schaden nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern auch dem Standort und dem Budget. Mein Dank gilt der Finanzpolizei aber auch dem AMS, die bei Übertretungen und Verstößen tätig werden und verlässliche Partner in der Bekämpfung von unfairem Wettbewerb sind“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
2021 rund 3,9 Mio. Euro Geldstrafen beantragt
Im Vorjahr wurden 197.368 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer entsendet, bei 385 ausländischen Unternehmen bestand nach einer Kontrolle ein Verdacht auf Unterentlohnung. Insgesamt wurden 2021 1.590 Betriebe nach dem LSD-BG, AVRAG und AÜG überprüft. Nach dem LSD-BG wurden 1.808 Strafanträge gestellt, wobei rund 3,9 Mio. Euro Geldstrafen beantragt wurden.