Brunner: In Zusammenhang mit Corona-Hilfen Viertel-Milliarde Euro durch Vorab-Kontrollen und Korrekturmeldung eingespart Prüfungen der COFAG ersparen den Steuerzahlenden knapp 250 Mio. Euro – Freiwillige Korrekturmeldung über Amnestie-Regelung bringt weitere 38 Mio. Euro
Zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft wurden während der Corona-Pandemie von der österreichischen Bundesregierung bis heute mehr als 40 Mrd. Euro an Wirtschaftshilfen zugesagt bzw. ausbezahlt. Einen Teil dieser Unterstützungsleistungen wickelt die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) ab. Das COVID-19-Förderprüfungsgesetz (CFPG) sieht dabei nachträgliche Kontrollen von gewährten und ausbezahlten Fördermaßnahmen durch Finanzamtsprüfungen vor.
Wie der aktuell an das Parlament übermittelte Jahresbericht über die Prüfungen nach dem CFPG darlegt, wurden im Vorjahr insgesamt 13.313 Betragskorrekturen von bereits ausbezahlten sowie in Auszahlung befindlichen Fällen vorgenommen. "Durch die Vorab-Kontrollen wurden in Summe potenzielle Überzahlungen in Höhe von knapp 250 Mio. Euro identifiziert. Die Zuschusshöhe konnte so bei den betroffenen Anträgen noch vor der Auszahlung rechtzeitig korrigiert werden. Damit wurden ungerechtfertigte Mehrkosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abgewendet. Ich bedanke mich bei den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung, die durch ihren Einsatz mitgeholfen haben, besonders betroffene Unternehmen zu unterstützen, ohne dabei die Einhaltung der notwendigen Förderbestimmungen außer Acht zu lassen", so Finanzminister Magnus Brunner. "Mit den effizienten Vorab-Kontrollen sorgen wir dafür, dass mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sorgfältig umgegangen wird. Unsere Wirtschaftshilfen haben Arbeitsplätze und Unternehmen gerettet und eine Insolvenzwelle verhindert – und sind zielgerichtet bei den Menschen angekommen."
Gegenstand der Prüfungen sind unter anderem, neben Unterstützungen auf Basis des ABBAG-Gesetzes, auch jene Zuschüsse nach dem Härtefallfondsgesetz (Vergabe durch die WKO) sowie die Kurzarbeit (AMS für Vergabe zuständig). Das CFPG sieht bei diesen Prüfungen in Einzelfällen auch ergänzende Analysen durch das Finanzamt vor. Das Finanzamt erstellt dabei auf Anforderung der COFAG Ergänzungsgutachten zur Plausibilisierung vor der Auszahlung. Gegenstand dieser sind der Fixkostenzuschuss I sowie der FKZ 800.000, der Verlustersatz, der Lockdown-Umsatzersatz II sowie der Ausfallsbonus. Insgesamt hat die Finanzverwaltung in den Jahren 2020 und 2021 rund 40.000 Ergänzungsgutachten für die COFAG erstellt. Letztes Jahr überwogen die Ergänzungsgutachten für den FKZ 800.000.
Daneben besteht seit 1. August 2021 für Unternehmen über die Amnestie-Regelung die Möglichkeit zur freiwilligen Korrektur von Anträgen auf der Webseite der COFAG. Bis 1. Juli 2022 wurden rund 3.000 solcher Meldungen vorgenommen, wobei es sich durchschnittlich um Korrekturbeträge in Höhe von 12.700 Euro handelt. Das Gesamtvolumen der bei der COFAG eingelangten Korrekturmeldungen beträgt rund 38 Mio. Euro. "Ich appelliere an alle Unternehmerinnen und Unternehmer, rechtzeitig freiwillig zu hoch bezogene Hilfen zurückzubezahlen und zu melden. Wo Hilfen unrechtmäßig bezogen wurden, fordern wir diese zurück. Um die redliche Wirtschaft zu schützen, stellen wir die die Einhaltung der Förderbestimmungen sicher und ahnden wir das unrechtmäßige Beziehen konsequent ", so Finanzminister Magnus Brunner.