Erfolgreiche behördenübergreifende Schwerpunktkontrollen gegen illegale Beschäftigung in Tirol Mehr als 150 Strafanträge gegen in- und ausländische Betriebe; 300.000 Euro Strafen beantragt
Die Finanzpolizei, die Fremdenpolizei und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) führen seit längerem gemeinsame Schwerpunktkontrollen in Tirol durch. Im ersten Halbjahr 2022 wurden rund solcher 30 Einsätze durchgeführt. Dabei legte die Finanzpolizei 24 Anzeigen nach dem Ausländer-Beschäftigungsgesetz (AuslBG) und 35 Anzeigen nach dem ASVG bei österreichischen Betrieben. Diese müssen mit Strafen von insgesamt mehr als 50.000 Euro rechnen. Aber auch die ausländischen Betriebe müssen mit hohen Strafen rechnen. Alleine im ersten Halbjahr 2022 wurden in Tirol bisher 96 Strafanträge verfasst und 241.000 Euro Strafe beantragt. Die Finanzpolizei arbeitet dabei intensiv mit den ausländischen Behörden zusammen.
„Aufgrund des Arbeitskräftemangels greifen immer mehr Betriebe auf ausländische Arbeitskräfte zurück, die von ausländischen Unternehmen nach Österreich entsendet oder überlassen werden. Wie diese Kontrollen zeigen, erfüllen die ausländischen Betriebe sehr oft nicht die gesetzlichen Vorgaben, was natürlich auch für die beteiligten heimischen Betriebe sehr hohe Strafzahlungen bedeutet. Dank der behördenübergreifenden Zusammenarbeit können wir diese negative Entwicklung im Sinne der anständigen Unternehmen zurückdrängen“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Die gemeinsamen Schwerpunktkontrollen laufen auch im Sommer unvermindert weiter. So wurde beispielsweise im Bezirk Landeck am 28. Juni und am 1. Juli eine Aktion von Finanzpolizei, Fremdenpolizei und BFA durchgeführt. An zwei Einsatzorten wurden insgesamt 23 Arbeiter und sechs Betriebe kontrolliert. Daraus resultierte eine Anzeige nach dem AuslBG, zwölf Anzeigen nach dem LSD-BG (Lohn und Sozialdumping-Bekämpfungs Gesetz) sowie mehrere Übertretungen nach dem Melde- und Fremdenpolizeigesetz. Bei einem kasachischen Staatsbürger ohne korrekte Aufenthaltsgenehmigung wurde nach Rücksprache mit dem BFA die sofortige Ausreise aus dem Bundesgebiet veranlasst.
Am 5. Juli kontrollierten Organe der Finanzpolizei Kitzbühel Lienz sowie Exekutivbeamte der Fremden- und Grenzpolizeilichen Abteilung der LPD Tirol in den frühen Morgenstunden eine Reinigungsfirma aus dem Tiroler Unterland. Dabei wurden drei Bosnier beim Arbeiten angetroffen, die aus Kroatien „vermittelt“ wurden. Wie die Finanzpolizei feststellte, waren die drei bosnischen Staatsbürger zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne Sozialversicherung und arbeitsmarktbehördliche Bewilligung in Österreich tätig. Die Beamten der Fremden- und Grenzpolizeilichen Abteilung der LPD Tirol stellten darüber hinaus fest, dass keine gültigen Aufenthaltsberechtigungen vorlagen. Vor Ort wurden Sicherheitsleistungen von den Bosniern eingehoben und sie wurden angezeigt. Durch die Finanzpolizei wurden Strafanzeigen nach dem AuslBG und ASVG an die zuständige Bezirkshauptmannschaft gegen die Reinigungsfirma gelegt.