Bereits mehr als 2,4 Mrd. Euro für Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz II an mehr als 112.000 Unternehmen ausbezahlt Nachfrist für FKZ 800.000 und VUE II per 30. Juni ausgelaufen, VE III noch bis 30. September beantragbar
Die Bundesregierung hat rasch nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie verschiedene Hilfsinstrumente geschaffen, um heimische Unternehmen und Arbeitsplätze bestmöglich zu schützen. Dabei wurden die Hilfsmittel im Zeitverlauf immerzu an den Verlauf der COVID-Situation angepasst und verbessert. Zwei der Maßnahmen sind das Folgeprodukt auf den FKZ I, der Fixkostenzuschuss 800.000 und die Verlängerung des Verlustersatzes (Verlustersatz II).
Mit dem Fixkostenzuschuss 800.000 konnten Unternehmen je nach Umsatzeinbruch ihre Fixkosten anteilig decken. Der Verlustersatz II stellt eine Verlustabdeckung für Betriebe ab einem bestimmten Umsatzminus dar.
Am 30. Juni 2022 ist nun auch die Nachfrist für die Beantragung dieser beiden Hilfsinstrumente abgelaufen. In Summe wurden für den Fixkostenzuschuss 800.000 knapp 180.000 Anträge gestellt und kurz vor Ablauf der Frist an über 110.000 Unternehmen bereits mehr als 2,4 Milliarden Euro ausbezahlt. Die durchschnittliche Auszahlungssumme je Antragsteller lag bei 21.211 Euro, wobei die durchschnittliche Dauer von Beantragung bis Genehmigung bei 32 Tagen lag. Bereits eingebrachte Anträge werden weiter bearbeitet und bei positivem Prüfentscheid ausbezahlt. Die meisten Anträge auf Fixkostenzuschuss entfallen auf die Branchen Beherbergung und Gastronomie, Handel sowie Dienstleistungen.
Für den Verlustersatz II, ein Instrument das grundsätzlich größere Unternehmen in Anspruch nahmen, wurden kurz vor Ablauf der Frist mehr als5.700 Anträge gestellt und an ca. 800 Unternehmen bereits 33,5 Mio. Euro ausbezahlt. Durchschnittlich erhielt ein Antragsteller 41.280 Euro. Auch beim Verlustersatz II entfielen die meisten Anträge auf die Branchen Beherbergung und Gastronomie, Handel sowie Dienstleistungen. Das zeitlich gesehen letzte Produkt, dass noch für den Zeitraum Jänner bis März 2022 beantragt werden kann, ist der Verlustersatz III – dieser kann bis 30. September 2022 beantragt werden.
Finanzminister Magnus Brunner: „Die Bundesregierung hat mit den Fixkostenzuschüssen den österreichischen Unternehmen überlebenswichtige Liquidität zur Verfügung gestellt. Unsere Wirtschaftshilfen haben Arbeitsplätze und Unternehmen gerettet und eine Insolvenzwelle verhindert – und sind zielgerichtet bei den Menschen angekommen. Der Erfolg dieser Hilfsinstrumente spiegelt sich nicht nur in den hohen Auszahlungssummen wider, sondern auch im aktuellen Rekordtief bei den Arbeitslosenzahlen. Das ist vor allem in Hinblick auf die Belastungen durch die hohe Inflation und die hohen Energiepreise wichtig für den Einzelnen, wichtig für Familien und wichtig für unsere Volkswirtschaft. Darüber hinaus haben wir mit dem dritten Anti-Teuerungspaket die Weichen gestellt für eine nachhaltige Entlastung aller Menschen in Österreich, besonders aber für Einkommensschwache und Familien.“