Finanzpolizei deckt zahlreiche Übertretungen bei Schwerpunkteinsatz in Vorarlberger Gastronomie auf Alle 5 kontrollierten Betriebe mit mangelhafter Registrierkasse; Über 15.000 Euro Strafe drohen
Mitte Juli kontrollierte die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung mehrere Gastronomiebetriebe in Vorarlberg. Im Fokus der Beamten standen die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften und die ordnungsgemäße Beschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Gesamtbilanz – keiner der kontrollierten Betriebe hält sich an die Gesetze – fällt selbst für die erfahrenen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten überraschend aus, wobei ein Betrieb im Bezirk Bludenz ob der zahlreichen Verstöße besonders hervorsticht.
Insgesamt wurden durch die Finanzpolizei fünf Betriebe überprüft. Von den 14 kontrollierten Dienstnehmern waren zwei nicht zur Sozialversicherung angemeldet, ein weiterer hatte keine gültige Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungs-Gesetz. Neben fehlenden Arbeitsaufzeichnungen wurden bei allen fünf Betrieben auch Mängel bei der Registrierkasse festgestellt. Außerdem wurden durch die Beamtinnen und Beamten gleich 15.000 Euro vor Ort an Steuerschulden gepfändet. Zudem wurde für 24.000 Euro ein Ratenansuchen gestellt. Für die arbeitsrechtlichen Verstöße wurden über 10.000 Euro Strafen beantragt. Darüber hinaus werden auch die Übertretungen der Registrierkassenpflicht als Finanzordnungswidrigkeiten mit mindesten 5000 Euro bestraft.
Negativer Höhepunkt war ein Betrieb im Bezirk Bludenz: Der Lokalbesitzer hatte weder eine Steuernummer noch eine aufrechte Gewerbeberechtigung. Die Registrierkasse war außer Betrieb und der angetroffene Mitarbeiter war nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Die Befragung der Finanzpolizei ergab zudem noch den Tatverdacht der Unterentlohnung. Neben den fälligen Steuervorschreibungen muss der Unternehmer nun mit mehreren tausend Euro an Strafzahlungen bei der Bezirkshauptmannschaft, ÖGK und dem Finanzamt rechnen.
Die Finanzpolizei führt regelmäßig Schwerpunktaktionen wie diese durch, um redliche Wirtschaftstreibende zu schützen und Wettbewerbsverzerrungen zu unterbinden.