Brunner: Abschaffung der kalten Progression bringt 18 Mrd. Euro Entlastung
Mit der Abschaffung der kalten Progression setzt die Bundesregierung einen weiteren Schritt, um die Bevölkerung im Kampf gegen die Teuerung zu entlasten. So werden den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern ab 1. Jänner 2023 bis 2026 insgesamt 18 Mrd. Euro zurückgegeben. Am Freitag geht die Gesetzesinitiative in Begutachtung.
„Alle Experten, zuletzt jene der Nationalbank, gehen davon aus, dass wir auch in den kommenden Jahren mit höheren Inflationsraten zu kämpfen haben. Daher werden wir die Preisdynamik nicht dauerhaft mit Einmalzahlungen abfedern können, sondern müssen langjährige Strukturen ändern, um den Menschen mehr Geld zum Leben zu geben. Die wichtigste strukturelle Entlastung ist sicherlich die Abschaffung der Kalten Progression. Damit beenden wir die schleichende Steuererhöhung“, so Finanzminister Magnus Brunner.
„Wir geben den Menschen damit Geld zurück, das ihnen die Inflation genommen hat. Ich bin normalerweise kein Freund von Superlativen, aber das ist ein historisches Paket für die Republik. Denn die Abschaffung der Kalten Progression wird seit 50 Jahren in Österreich diskutiert, wurde durch zahlreiche Vorgänger-Regierungen angekündigt und wir setzen sie nun zu 100 % um. Wir geben den Menschen das Geld 1:1 zurück. So entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher langfristig“, betont Brunner.
Ein Inflations-Bericht wird jährlich feststellen, um welche Höhe die Tarifstufen angepasst werden. Dieser wird durch die Wirtschaftsforschungsinstitute WIFO und IHS jährlich zu erstellen sein. Die durchschnittliche Inflation von Juli bis Juni entscheidet die Höhe der Tarifstufen-Anpassungen mit dem jeweils nächsten Kalenderjahr.
Bereits zu Jahresbeginn hat die Bundesregierung zwei Entlastungspakete geschnürt, die die Menschen in Summe mit 4 Mrd. Euro unterstützen. Dazu zählen Sofortzahlungen für besonders betroffene Gruppen, massive Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler sowie die Senkung der Energieabgaben. Das aktuelle, dritte, Antiteuerungs-Paket bringt 28 Milliarden Euro an finanzieller Entlastung. Noch im Sommer werden in einem ersten Schritt jene, die am stärksten betroffen sind, mit 300 Euro pro Person entlastet, Familien profitieren beispielsweise vom höheren Familienbonus. Im Herbst gibt es 500 Euro für jeden Erwachsenen, für jedes Kind 250 Euro. Anfang nächsten Jahres greifen die strukturellen Entlastungen, mit denen die Kaufkraft der Menschen dauerhaft gestärkt wird.
Damit das Gesetz zur Abschaffung der kalten Progression wie geplant ab Jänner 2023 greift, startet am Freitag, 15. Juli, die Begutachtung. Die Begutachtungs-Frist ist auf 6 Wochen bis Ende August festgesetzt.