BMF: 9.000 internationale Betrugsfälle im Jahr 2021 bekämpft Zentralstelle Internationale Zusammenarbeit ist weltweite Schnittstelle der Finanzverwaltung
Die Zentralstelle Internationale Zusammenarbeit (ZIZ) im Amt für Betrugsbekämpfung bearbeitete im Jahr 2021 mehr als 9.000 Fälle (2020: 7.000). Kerntätigkeit der ZIZ ist die Zusammenarbeit mit anderen Staaten zur Bekämpfung des Steuerbetrugs. So werden von der ZIZ ein- und ausgehende Amts- und Rechtshilfeersuchen abgewickelt, wie beispielsweise Vollstreckungsersuchen, Ermittlungsanordnungen, einschließlich die Durchführung von Hausdurchsuchungen und Risikobewertungen von österreichischen Firmen sowie die Bearbeitung von finanzstrafrechtlich relevanten Geldwäscheverdachtsmeldungen.
"Angesichts steigender Zahlen bei grenzüberschreitenden Betrugsversuchen ist es besonders wichtig, dass die Finanzverwaltungen verschiedener Länder ebenfalls eng zusammenarbeiten. Gemeinsam schützen wir den jeweiligen Wirtschaftsstandort und die anständigen Unternehmerinnen und Unternehmer. Mit dem ZIZ haben wir eine schlagkräftige Einheit, die von klassischer Steuerhinterziehung über Scheinfirmen bis zu Geldwäsche alle internationalen Betrugsformen effizient bekämpft. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen in der Zentralstelle für internationale Zusammenarbeit für ihr hohes Engagement und die professionelle Arbeit“, so Finanzminister Magnus Brunner.
ABB Vorstand Alfred Hacker: "Die ZIZ spielt als internationale Drehscheibe in der Betrugsbekämpfung nicht nur innerhalb des ABB, sondern für die gesamte Finanzverwaltung eine wesentliche Rolle. Betrug kennt keine Landesgrenzen und mit dem ZIZ stellen wir sicher, dass internationale Betrugsmuster schlagkräftig bekämpft werden."
Ernst Radlwimmer, Leiter der ZIZ: "Ein Schwerpunkt der ZIZ ist die Bekämpfung des internationalen organisierten Umsatzsteuerbetrugs und die damit verbundene Teilnahme Österreichs am Antibetrugsnetzwerk Eurofisc der Europäischen Union. Da sich die immer stärker werdende globale Vernetzung auch im Bereich der Schattenwirtschaft niederschlägt, nimmt der Austausch steuerlich relevanter Informationen auf EU-Ebene – und darüber hinaus – seit Jahren an Bedeutung zu."
Drei ausgewählte Fälle unterstreichen diese Tatsache und geben einen Einblick in die Vielfalt der Wirkungsbereiche der ZIZ sowie die komplexen Fälle, an denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier täglich arbeiten:
Informationsaustausch mit Liechtenstein
Vorgeschichte zu diesem spannenden Rechtshilfe-Fall waren Ermittlungen rund um einen österreichischen Staatsbürger, der seit November 2007 neben seinem Dienstverhältnis in Österreich auch bei einem liechtensteinischen Unternehmen im Sicherheitsdienst als Dienstnehmer tätig war – allerdings ohne diese Einkünfte auch entsprechend steuerlich zu erklären. Daher folgte im März 2020 eine rechtskräftige Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung. Im Rahmen der umfassenden Ermittlungen kam zum Vorschein, dass der Mann auch als Vermittler von Arbeitskräften an dieses Unternehmen tätig war. Insgesamt 13 Personen hatten die aus Liechtenstein bezogenen Einkünfte nicht bzw. nicht vollständig offengelegt – und somit nicht der rechtmäßigen Besteuerung zugeführt.
Durch die länderübergreifende Zusammenarbeit konnte vom Finanzamt Österreich bei den betroffenen Abgabepflichtigen die Festsetzung der Abgaben für mehrere Kalenderjahre erfolgreich vorgenommen werden. Insgesamt kam es zu Nachforderungen an Einkommensteuer von mehr als 270.000 Euro.
Gelungene Zusammenarbeit zwischen Team Eurofisc-Europol-Geldwäsche und Finanzpolizei
Bei einer Baustellenkontrolle durch die Finanzpolizei ließen Mängel bei den Arbeitszeitaufzeichnungen den Verdacht über Schwarzlohnzahlungen mittels Schein- und Deckungsrechnungen aufkommen. Zur Klärung wurde beim ausführenden Unternehmen im Rahmen einer Nachschau Einsicht in die Buchhaltung genommen. Dabei fanden die Finanzbediensteten tatsächlich auffällige Eingangsrechnungen eines Subunternehmens in Höhe von 1,2 Mio. Euro. Die weiterführenden Ermittlungen bei diesem Subunternehmen erhärteten den Verdacht auf Vorliegen eines Scheinunternehmens.
Durch die Einbindung des ZIZ-Teams Eurofisc-Europol-Geldwäsche wurden rasch drei Geldwäscheverdachtsmeldungen über Zahlungsflüsse in Höhe von 6,5 Mio. Euro evident. Seitens der Finanzpolizei konnten in Folge ein Feststellungsbescheid über das Vorliegen eines Scheinunternehmens nach dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz und eine Meldung an den Bereich Finanzstrafsachen zur Anordnung von weiteren Prüfungsmaßnahmen erstellt werden.
Informationsaustausch mit den British Virgin Islands
In der Zentralstelle Internationale Zusammenarbeit (Central Liaison Office) gab es einen erfolgreichen Informationsaustausch mit den British Virgin Islands zur Feststellung des tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümers: So prüfte die Großbetriebsprüfung eine Offshore-Gesellschaft, die auf den BVI operiert. Die Gesellschafterin hat die Rechtsform einer Limited, welche ebenfalls auf den BVI ihren Sitz hat. Der Betriebsprüfer ging davon aus, dass die Limited ihre Anteile nur als Treuhänderin für den vermuteten Machthaber, der Österreicher ist, aber offiziell in Hong Kong lebt, hält. Im Zuge einer Befragung des 74-Jährigen Geschäftsführers sollte der wahre Machthaber dieser Holding ermittelt werden.
Daher wurde ein Auskunftsersuchen nach Art. 5 des Übereinkommens an die BVI gerichtet. In Zusammenarbeit mit den Behörden der BVI wurde der Geschäftsführer im Zuge einer Videokonferenz befragt und sowohl ein Protokoll als auch das Video an das ZIZ übermittelt, womit nun eine korrekte Gewinnzurechnung an den erfolglos verschleierten, wirtschaftlichen Eigentümer erfolgen kann.