Brunner zum Energiekostenausgleich: Bereits mehr als 2 Mio. Gutscheine eingereicht Beantragung des Gutscheins digital möglich – Fristen verlängert: Beantragung bis Ende Oktober, Einreichung bis Jahresende
Die steigenden Kosten bereiten vielen Menschen Sorgen. Sorgen, die die Bundesregierung sehr ernst nimmt. Daher ist bereits ein drittes Anti-Teuerungspaket wirksam, das 28 Mrd. Euro an finanzieller Entlastung bringt.
Bereits zu Jahresbeginn wurden zwei Pakete mit in Summe 4 Milliarden Euro geschnürt: Sofortzahlungen für besonders betroffene Gruppen, massive Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, Senkung der Energieabgaben und der Energiekostenausgleich, der als Gutschein an jeden Haushalt ging. Damit wird gezielt die finanzielle Belastung durch die steigenden Energiekosten abgefedert.
Rund 4 Mio. Energiekostengutscheine wurden an alle Haushalte versendet. Sollte der Gutschein nicht angekommen oder verlegt worden sein, kann er wie bisher telefonisch unter 050 233 798 (Energiekostenausgleich-Hotline) oder ab dem Wochenende auch online über die Webseite www.energiekostenausgleich.gv.at neu angefordert werden.
Für die Online-Beantragung ist eine Handy-Signatur oder Bürgerkarte notwendig. Der Vorteil der Online-Anträge: sie können rascher geprüft und per E-Mail schneller als per Post versendet werden. Auch an die Optimierung der postalischen Zustellung wurde gedacht, sie kann nun auf Wunsch personalisiert erfolgen.
Der Energiekostenausgleich im Wert von 150 Euro wird bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung vom jeweiligen Energieversorger abgezogen.
Finanzminister Magnus Brunner: „Die Gutscheine beginnen jetzt nach und nach mit den Endabrechnungen zu wirken und entlasten die Menschen angesichts steigender Preise. Die Maßnahme wird sehr gut angenommen und die Zahlen zeigen auch, dass die Einreichung gut funktioniert. Wir haben damit einen rechtskonformen Weg gefunden, um die steigenden Energiekosten abzufedern.“
Beantragungs- und Einreich-Frist verlängert
Um die Abwicklung des Energiekostenausgleichs zu vereinfachen, werden die Fristen verlängert. Falls ein Gutschein nicht mit der Post angekommen ist, verlegt oder falsch eingereicht wurde, kann bis Ende Oktober ein neuer Gutschein angefordert werden. Bisher lag die Frist bei Ende August. Entsprechend wurde die Frist für die Einlösung des Gutscheins auf Ende des Jahres 2022 ausgeweitet.
Finanzminister Magnus Brunner: „Mit den neuen Fristen machen wir den Energiekostenausgleich kundenfreundlicher. Wer den Gutschein noch nicht erhalten hat, hat nun mehr Zeit für eine Neuanforderung und Einreichung. Ziel ist, dass jede Bürgerin und jeder Bürger von dieser Entlastungsmaßnahme auch tatsächlich Gebrauch machen kann.“
Aktuell wurden bereits mehr als 2 Millionen Gutscheine eingereicht. Das entspricht in Summe einem Entlastungsvolumen von mehr als 300 Millionen Euro. Der Großteil aller zugeschickten Gutscheine, rund 1,3 Mio., wurde online eingelöst. Einer der Gründe, warum die Online-Quote so hoch ist, ist der nutzerfreundliche QR-Code, mit dem man auf die übersichtlich eingerichtete Webseite www.energiekostenausgleich.gv.at geleitet wird.
Von den Energieversorgern wurden bereits mehr als 860.000 Gutscheine verarbeitet und bei der Jahresabrechnung berücksichtigt. Das entspricht einer Summe von 130 Mio. Euro, die bereits an Energiekosten gutgeschrieben und eingespart wurden.
Der Energiekostengutschein ist nur ein Teil der umfangreichen Entlastungsmaßnahmen, die nun mit jedem Tag immer spürbarer für die Menschen in Österreich werden.
Finanzminister Magnus Brunner: „Mit dem dritten Antiteuerungs-Paket entlasten wir noch im Sommer jene, die am stärksten betroffen sind: Familien haben Anfang August die um 180 Euro erhöhte Sonder-Familienbeihilfe erhalten und profitieren vom höheren Familienbonus. Von den Teuerungen besonders betroffene Gruppen erhalten 300 Euro pro Person. Im Herbst gibt es für jeden Erwachsenen 500 Euro, für jedes Kind 250 Euro. Alleine diese Maßnahme bringt einer vierköpfigen Familie 1.500 Euro. Anfang nächsten Jahres greifen die strukturellen Entlastungen und wir stärken damit die Kaufkraft der Menschen dauerhaft. Denn mit der Abschaffung der kalten Progression beenden wir die schleichende Steuererhöhung – so entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher langfristig.“