Zollamt Österreich und Bundesamt für Verbrauchergesundheit schließen Kooperationsvereinbarung Zusammenarbeit verbessert Lebensmittelsicherheit und Schutz vor Tierseuchen
Das Zollamt Österreich (ZAÖ) und das seit 1. Jänner 2022 tätige Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) schließen eine Kooperationsvereinbarung für eine enge Zusammenarbeit auf strategischer Ebene ab. Die Vereinbarung dient der gegenseitigen Unterstützung im operativen Vollzug und dem Austausch von Knowhow.
„Durch unsere Kooperation werden wir die Zusammenarbeit stärken und so die Prozesse noch effizienter machen. Die Zuständigkeiten bleiben dabei unverändert – generelle Vollziehung beim BAVG, die Kontrolltätigkeit in der Einfuhr beim Zoll – unsere Abstimmung und das gemeinsame Vorgehen strukturieren wir aber neu. In diesem Sinn soll es natürlich einen intensiven inhaltlichen Austausch und daraus resultierend eine Verbesserung der Abläufe geben. Gerade für unsere künftigen Herausforderungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr werden Kooperationen sicherlich immer wichtiger werden“, fasst Heike Fetka-Blüthner, Vorständin des ZAÖ, die Ziele der Vereinbarung zusammen.
So gibt es im BAVG in den Bereichen der veterinärbehördlichen Einfuhrkontrolle von lebenden Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs, der Einfuhrkontrolle für pflanzliche Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände sowie der BIO Importkontrolle eine enge Überschneidung mit den Tätigkeitsfeldern des Zollamts Österreich. Um diese gemeinsamen und gesetzlich verankerten Aufgaben in Zukunft möglichst effizient erfüllen zu können, sollen beide Behörden vom Wissen und der Expertise der anderen profitieren.
„Für die Lebensmittelsicherheit in Österreich und den Schutz vor übertragbaren Tierkrankheiten ist eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Zoll und dem BAVG von zentraler Bedeutung. Der Wissensaustausch und gemeinsame Schulungen bringen operative Vorteile und garantieren eine rasche Unterstützung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Heimtierhalterinnen und Heimtierhaltern in der Praxis“, betonte BAVG-Direktor Anton Reinl.
„Zusammenarbeiten, einander ergänzen und austauschen – ZAÖ und BAVG gehen mit diesen Grundgedanken eine sinnvolle und wichtige Kooperation ein, die dazu beitragen wird, die jeweiligen Aufgaben bestmöglich zu erfüllen. Beide Seiten werden in ihrer Arbeit profitieren und mit ihnen die Österreicherinnen und Österreicher, die durch diesen Wissenstransfer und das abgestimmte Vorgehen beispielsweise noch besser vor der Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen geschützt werden“, so Finanzminister Magnus Brunner anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung durch Zollamtsvorständin Fetka-Blüthner und BAVG-Direktor Reinl.