Gutachten zur Finanztransaktionssteuer

Seit der Finanzkrise 2008 diskutiert Europa über eine Finanztransaktionssteuer, um kurzfristige Spekulationen einzuschränken. 2011 legte die Kommission einen Vorschlag vor, der alle Finanztransaktionen besteuern sollte. Insgesamt hätte das der EU Einnahmen in der Höhe von 60 Milliarden Euro pro Jahr eingebracht (Österreich 500 Mio. Euro). Der Vorschlag der Kommission scheiterte 2013 am Widerstand Großbritanniens und Schwedens. Seither haben 10 Länder weiterverhandelt, um das Vorhaben im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit voranzutreiben. Deutschland und Frankreich legten Anfang 2019 einen konkreten Entwurf vor. Dieser wurde von Univ.Prof. Mag. Dr. Stefan Pichler im Auftrag des BMF geprüft.

Die Ergebnisse im Überblick:

•    Infolge der eingeschränkten Bemessungsgrundlage würden 99 Prozent der Finanztransaktionen von der Steuer ausgenommen bleiben.
•    Die der Effizienz der Finanzmärkte nicht förderlichen Transaktionen würden nicht unterbunden, im Gegenteil, durch die Ausnahme des Intradayhandels und des gesamten Derivatehandels würden Anreize in die entgegengesetzte Richtung geschaffen werden.
•    Kurzfristig-spekulative Transaktionen werden nicht verteuert, im Gegenteil, genau diese Transaktionen sind von der Steuer ausgenommen und werden dadurch vergleichsweise günstiger.
•    Die durch eine solche Finanztransaktionsteuer steigenden Eigenkapitalkosten schaden der Realwirtschaft, während die Ausnahmen für den Derivat- und Intradayhandel tendenziell die „Spekulationswirtschaft“ fördern.
•    Durch die geplante Einführung in nur zehn Mitgliedsstaaten ist eine Wettbewerbsverzerrung nicht zu verhindern. Das führt zu Wettbewerbsnachteilen sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch für kleine Finanzmärkte.
•    Die vorgeschlagene FTT führt zu einer Erhöhung der Eigenkapitalkosten der betroffenen Unternehmen, die von diesen durch eine Kombination aus Preissteigerungen und/oder Kosteneinsparungen weitergegeben wird.
•    Die Kosten für die Einführung und Einhebung dieser FTT sind in Relation zum Aufkommen sehr hoch.

Gutachten zur Finanztransaktionssteuer (PDF, 1 MB)