Finanzministerium ermöglicht steuerfreie Herstellung von Desinfektionsmitteln
Die aktuelle Corona-Krise hat dazu geführt, dass in Österreich Desinfektionsmittel als Handelsware kaum mehr verfügbar sind .
Aufgrund des erhöhten Bedarfs an Hände-Desinfektionsmitteln vereinfacht das Bundesministerium für Finanzen daher die Möglichkeit, unversteuerten Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln zu verwenden. Für bereits versteuerten Alkohol ist in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer Steuervergütung vorgesehen. Damit folgt das Finanzministerium der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), bei Problemen mit der Verfügbarkeit von industriell hergestellten Hände-Desinfektionsmitteln auf lokale Herstellung von alkoholbasierten Handrubs (ABHs) – beispielsweise in Apotheken – umzusteigen.
Im Hinblick auf die besondere Dringlichkeit und außergewöhnliche Situation wurde das Verwaltungsverfahren zur steuerfreien Herstellung von Desinfektionsmitteln unbürokratisch gestaltet. So sind Inhaber von bestimmten alkoholsteuerlichen Bewilligungen (z.B. Apotheken, Bioethanolhersteller, Reinigungsmittelhersteller etc) im Zeitraum vom 1. Februar 2020 bis 31. August 2020 berechtigt, Vergällungen zur Herstellung von Desinfektionsmitteln ohne die Anwesenheit von Zollorganen selbst durchzuführen.