Erneut großer Erfolg der Steuerfahndung gegen Betreiber eines Chinarestaurants in Vorarlberg Ehepaar betrog den Staat um vorläufig 135.000 Euro; Strafe von 270.000 Euro droht
Der Steuerfahndung gelang in Vorarlberg zum zweiten Mal ein großer Schlag gegen die Betreiber eines Chinarestaurants. Der 61-jährige Mann des aus China stammenden Ehepaars wurde bereits im Jahr 2016 wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehungen rechtskräftig verurteilt. Im März des heurigen Jahres bekamen die beiden Betreiber aufgrund einer anonymen Anzeige sowie Unregelmäßigkeiten bei einer Umsatzsteuersonderprüfung neuerlich Besuch von der Steuerfahndung.
Laut derzeitigem Stand hinterzog das Ehepaar rund 135.000 Euro, davon etwa 24.000 Euro Umsatzsteuer, 53.000 Euro Körperschaftsteuer und 58.000 Euro Kapitalertragsteuer.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen und Kontenöffnungen wurden bei österreichischen Bankinstituten rund 100.000 Euro und in den Wohnräumlichkeiten der Beschuldigten etwa 26.000 Euro sichergestellt.
„Die Steuerfahndung in Vorarlberg war durch ihr aktives Einschreiten erneut erfolgreich und kann stolz auf ihre professionelle und engagierte Arbeit sein. Amtshandlungen wie diese sprechen sich in der Branche herum und haben eine nicht zu unterschätzende präventive Wirkung. Der österreichische Staat kann kein ‚All you can eat‘-Buffet für Steuerbetrüger sein. Das schadet all jenen ehrlichen Menschen, die ihre Abgaben ordnungsgemäß entrichten“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Wie schon das vorhergehende Verfahren gegen den Betreiber ergeben hatte, wurden auch diesmal sämtliche Bestellungen und Abrechnungen lediglich handschriftlich auf sogenannten „Bierblockzetteln“ notiert. Diese wurden kurze Zeit später im Hausmüll entsorgt, weshalb der Großteil der Aufzeichnungen vernichtet und demnach keine Belege erteilt wurden. Die tatsächlich erwirtschafteten Umsätze fanden folglich niemals Eingang in einer Registrierkasse.
Die Hausdurchsuchung im Frühjahr erfolgte in bewährter Zusammenarbeit mit weiteren Organisationseinheiten des Amtes für Betrugsbekämpfung. Im Zuge derer konnten zumindest Teile der Umsatzaufzeichnungen der vergangenen rund drei Wochen beschlagnahmt und somit gesichert werden. Derzeit sind die Ermittlungen in vollem Gange. Bei einem Schuldspruch drohen den Beschuldigten Strafen bis zur doppelten Summe der hinterzogenen Abgaben, somit rund 270.000 Euro. Aus spezialpräventiven Gründen kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden.