Kalte Progression: Bundesregierung stärkt Leistung, Kinder und Familien
Anfang des Jahres wurde die schleichende Steuererhöhung beendet und damit eine Ungerechtigkeit im Steuersystem beseitigt. Die Abschaffung der kalten Progression war eine wichtige strukturelle Entlastung, die den Menschen langfristig mehr Geld zum Leben lässt.
Die Systematik sieht vor, dass 2/3 der kalten Progression automatisch via Anhebung der Tarifgrenzen an die erwerbstätigen Menschen zurückgegeben wird. Die Bundesregierung hat sich zudem gesetzlich verpflichtet, einen Ministerratsbeschluss zur Abgeltung des verbleibenden Drittels des Inflationsvolumens zu fassen. Die Entlastungsmaßnahmen kommen den Bezieherinnen und Beziehern von Einkünften zugute und wirken jeweils ab 1. Jänner 2024. Im Rahmen des „verbleibenden Drittels“ gibt die Bundesregierung den Erwerbstätigen sowie den Familien etwas zurück und stärkt damit Leistung, Kinder und Familien. Die Sozial- und Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag werden gesetzlich voll valorisiert.
Neue Studie „Makroökonomische Effekte des Ausgleichs der kalten Progression“ (PDF, 279 KB)
Die Abschaffung der kalten Progression wurde vom IHS geprüft. Alleine für das Jahr 2024 wurde berechnet:
- eine Steigerung des Bruttoinlandsproduktes um über 0,4%
- eine Steigerung des privaten Konsums um knapp 0,9%
- eine Steigerung der Beschäftigung um rund 0,5%
- und eine Steigerung der Investitionen um knapp 0,8%
Das bringt an nominalen Effekten für 2024:
- ein nominelles BIP-Wachstum von 3,4 Mrd. Euro
- der private Konsum steigt um 2,8 Mrd. Euro
- die Investitionen um mehr als 1 Mrd. Euro
und wir rechnen mit einem Anstieg der Beschäftigung im Ausmaß von knapp 19.000 Arbeitsplätzen.
BMF-interne Berechnungen zeigen zudem die aufsummierte Entlastung für eine Person mit einem monatlichen Bruttogehalt von 3.660 Euro.
Bis 2027 summiert sich das auf über 6.670 Euro – alleine durch die Abschaffung der kalten Progression.
Status Progressionsbericht 2023 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | Gesamt |
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Einkommensteuer (Anhebung Tarifgrenzen + VAB) | 391 | 1.059 | 1.454 | 1.759 | 2.014 | 6.678 |
Beispiele
Ein Angestellter ist in einer Stahlfabrik im Schichtbetrieb beschäftigt und arbeitet pro Monat zusätzlich 20 Überstunden.
Der Angestellte erhält ein monatliches Bruttogehalt (ohne Überstunden und SEG-Zulagen) iHv 3.666,15 Euro.
Gesamtentlastung: 1.208 Euro
Eine alleinerziehende Angestellte hat zwei Kinder unter 18.
Sie erhält ein monatliches Bruttogehalt iHv 1.650 Euro.
Gesamtentlastung: 706 Euro
Ein Pensionist erhält eine durchschnittliche monatliche Bruttopension iHv 1.825,70 Euro.
Gesamtentlastung: 664 Euro
Finanzminister Magnus Brunner: „Wir haben die schleichende Steuererhöhung beendet und damit eine Ungerechtigkeit unseres Steuersystems beseitigt. Die Abschaffung der kalten Progression war eine wichtige strukturelle Entlastung, die den Menschen langfristig mehr Geld zum Leben lässt. Und diese Maßnahme hat dazu beigetragen, trotz hoher Inflation die Kaufkraft in Österreich zu erhalten. Im kommenden Jahr setzen wir zudem wichtige Schwerpunkte für Leistung und zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels. Darüber hinaus entlasten wir erneut Familien mit Kindern – besonders, wenn Eltern berufstätig sind. Dieses Leistungspaket kann sich sehen lassen und wir haben unser Versprechen erfüllt: Die kalte Progression ist Geschichte!“