Anspruchsüberprüfung Familienbeihilfe FAQs

Solange der Anspruch nicht eingestellt ist, bedarf es in der Regel für die Weitergewährung der Familienbeihilfe die Übermittlung des ausgefüllten Datenblattes zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe samt den geforderten Unterlagen.

Bitte senden Sie uns keine Unterlagen ohne Aufforderung zu. Bitte warten Sie daher bis zum Erhalt des Datenblattes zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe.

Nein, Sie bekommen nur ein Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe zusammengefasst für alle Kinder, deren Anspruch geprüft wird.

Es sind im Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe nur jene Kinder angeführt, deren Anspruch geprüft wird.

Die Familienbeihilfe wird im Regelfall im Voraus ausbezahlt und der Anspruch für abgelaufene Zeiträume im Nachhinein überprüft. Vor Auslaufen einer Beihilfenbefristung wird daher zu diesem Zweck ein Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe an Sie versendet.

Ja, gerne senden wir Ihnen dieses erneut zu.

Hinweis: Die ursprüngliche Frist im Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe wird durch einen Nachdruck nicht verändert. Für eine etwaige Fristverlängerung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt (telefonisch oder schriftlich) auf.

Eine Erinnerung erfolgt dann, wenn das Datenblatt unvollständig oder nach der Frist bei uns einlangt (z. B. auf Grund eines langen Postweges). Sofern wir noch Unterlagen oder Informationen benötigen, melden wir uns bei Ihnen.

Sollten Sie das Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe dem Finanzamt Österreich vollständig übermittelt haben, bedarf es keiner erneuten Übermittlung.

Sie können diese gerne persönlich, über FinanzOnline oder postalisch nachreichen.

Sie erhalten nach Verstreichen der Frist eine Erinnerung.

Die Familienbeihilfe wird in der Regel mit der letzten Auszahlung eingestellt. Sollten keine Nachweise für den rückwirkenden Zeitraum vorliegen, kann es auch zu Rückforderungen kommen.

Nein, bei Bedarf werden Sie von uns schriftlich dazu aufgefordert.

Senden Sie das Datenblatt an das Finanzamt Österreich, Postfach 260 in 1000 Wien, oder geben Sie es persönlich im Einwurfkasten einer Dienststelle in Ihrer Nähe ab.

Nein. Es ist generell nicht möglich, Unterlagen per Mail an das Finanzamt zu senden.

Dies kann verschiedene Gründe haben. Bitte führen Sie daher den richtigen Namen im Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe an.

Nein, Sie müssen nur die falschen oder inzwischen geänderten Daten aktualisieren und entsprechend ausfüllen.

Ja. Auch wenn sich die Daten nicht geändert haben, retournieren Sie uns bitte das ausgefüllte Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe, womit Sie zum einen bestätigen, dass sich die Daten nicht geändert haben und zum anderen der Fall automatisationsunterstützt zur weiteren Bearbeitung gelangt.

Nein, Sie müssen nur die falschen oder inzwischen geänderten Daten aktualisieren und befüllen.

Ja, bitte senden Sie uns das Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe ausgefüllt zurück, denn mit dem Datenblatt werden nicht nur zukünftige, sondern auch die rückwirkenden Ansprüche überprüft.

Bitte führen Sie dies im Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe entsprechend an.

Es kann derzeit lediglich das verkürzte Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe (Kurz-AÜS) über FinanzOnline beantwortet werden.

Nein, mit Versendung des Datenblatts zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe wird die Auszahlung der Familienbeihilfe bis zur weiteren Bearbeitung eingestellt.

Es sind die im Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe auf letzter Seite angeführten Unterlagen vorzulegen.

Ja, Daten, die sich geändert haben oder falsch angeführt sind, sind im Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe im entsprechenden Feld zu befüllen.

Es sind nur die ausgefüllten Seiten Mutter-Kind-Pass chronologisch zu kopieren und dem Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe beizufügen.

Grundsätzlich ja. Allerdings kann es ein, dass Sie zur Übermittlung einer beglaubigten Übersetzung aufgefordert werden.

Sie können die Frist telefonisch oder schriftlich verlängern.

Die Frist kann telefonisch oder schriftlich verlängert werden. Sobald Sie den entsprechenden Nachweis bzw. die Unterlagen haben, schicken Sie diese vollständig mit dem ausgefüllten Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe an das Finanzamt.

Nein, bitte übermitteln Sie das Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe ausgefüllt und vollständig an das Finanzamt.

Konnte nach Erhalt des Datenblattes zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe kein weiterer Anspruch festgestellt werden, wird die Familienbeihilfe eingestellt. 

Ja, bitte auch den Grund des Wegfalles des Anspruches im Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe entsprechend anführen.

An Hand der vorausgefüllten und aktualisierten Daten im Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe und der beigefügten Unterlagen wird Ihr Anspruch auf Familienbeihilfe vom Finanzamt Österreich geprüft. Wenn die Prüfung ergibt, dass weiterhin ein Familienbeihilfeanspruch besteht, wird die Familienbeihilfe entsprechend weitergewährt bzw. verlängert.