Interessensaufruf für eine öffentlich-öffentliche Kooperation zur Konzeption und Durchführung eines Master Professionals im BMF
Die österreichische Finanzverwaltung ist eine Expertinnen- und Expertenorganisation, in der Aus- und Weiterbildung in der strategischen Ausrichtung klar verankert ist. Aufgrund der komplexen Rechtsmaterien kommt einer akademischen Ausbildung besondere Bedeutung zu. Es wird darauf sowohl im Bereich der Neuaufnahmen als auch im Rahmen der internen Weiterbildung ein entsprechender Fokus gelegt. Seit dem Jahr 2021 existiert die Möglichkeit, dass in Zusammenarbeit zwischen einer Universität/Hochschule mit einer außerhochschulischen Bildungseinrichtung ein „Master Professional“-Programm („Master Professional“) gestaltet werden kann. (Vgl. § 56 Abs 4 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG), BGBl. I Nr. 120/2002; § 9 Abs 4 Bundesgesetz über Fachhochschulen (Fachhochschulgesetz – FHG), BGBl. Nr. 340/1993.))
Das Bundesministerium für Finanzen („BMF“) stellt aktuell Überlegungen an, ob zukünftig für die Ressortmitarbeiter/innen ein Master Professional angeboten werden soll, wobei hierzu eine öffentlich-öffentliche Kooperation der ressortinternen Bundesfinanzakademie („BFA“) mit einer Universität/Hochschule gemäß § 10 Abs 3 BVergG 2018 (Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018), BGBl. I Nr. 65/2018.) in Frage kommen würde.
Der curriculare Fokus soll insbesondere auf Management und Digitalisierung, Führung und Leadership, Finanzrecht und Public Management liegen.
Das Studium soll berufsbegleitend und unter Anwendung digitaler Lernmöglichkeiten angeboten werden. Die erforderliche Anschlussfähigkeit an das bestehende Bachelor Professional-Programm „Angewandtes Finanzrecht“ des BMF soll gegeben sein.
Das Curriculum Bachelor Professional „Angewandtes Finanzrecht“ ist unter uwk_mb_0324.pdf (donau-uni.ac.at) abrufbar.
Sollten Sie Interesse an einer öffentlich-öffentlichen Kooperation haben, werden Sie ersucht, den angefügten Fragebogen bis spätestens 20. Dezember 2024 ausgefüllt an nachstehende Mailadresse (post.akademische-ausbildung@bmf.gv.at) zu retournieren.
Voraussichtlich erfolgt eine Rückmeldung des BMF bzgl. der weiteren Vorgehensweise bis Mitte Februar 2025.
Das BMF behält sich nach Maßgabe sachlicher Kriterien vor, dass keine Kooperation abgeschlossen wird bzw. kein „Master Professional“-Programm zustande kommt.
Bitte beachten Sie:
Der angefügte Kriterienkatalog enthält Kriterien, die entsprechend zur Beurteilung und Auswahl des Kooperationspartners des BMF herangezogen werden. Dabei handelt es sich einerseits um Mindestanforderungen, die in jedem Fall erfüllt werden müssen, und andererseits um abgestufte Kriterien zur Auswahl des Kooperationspartners, die sicherstellen sollen, dass die ausgewählte hochschulische Einrichtung die geplante Kooperation in angemessener Qualität auszuführen imstande ist. Sollten Felder nicht ausgefüllt werden, ist dieses Feld mit Null (0) Punkten zu bewerten.