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Örtliche Zuständigkeit

Wirtschaftsbeteiligte und Örtlichkeiten sind einem Kundenteam zugeordnet. Die örtl. Zuständigkeit ergibt sich aus der Zurodnung von Wirtschaftsbeteiligten und Örtlichkeiten zu einem Kundenteam. Für diese ist das Kundenteam zuständig und erbringt folgende Kernleistungen: Zollrechtliche Güterabfertigung in der Einfuhr, Ausfuhr und im Versand auf den Amtsplätzen der Zollstellen - auch im Reiseverkehr - und an zugelassenen Warenorten Erteilung zoll- und verbrauchsteuerrechtlicher Bewilligungen Entscheidung über die Gewährung zollrechtlicher Begünstigungen...