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gleiche Waren (UZK-IA)

Im Rahmen der Zollwertermittlung Waren, die in demselben Land hergestellt sind und in jeder Hinsicht — einschließlich der körperlichen Eigenschaften, der Qualität und des Ansehens — gleich sind. Geringfügige Unterschiede im Aussehen schließen Waren nicht aus, die ansonsten nach der Definition als gleich anzusehen sind.