Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

Am 15. Dezember 2023 wurde der Antrag 3815/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, als Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht.

Hauptgesichtspunkte

Die Beiträge anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften können als Sonderausgaben abgezogen werden. Seit dem Jahr 2017 kommt eine automatisierte Sonderausgaben-Datenübermittlung zur Anwendung, mittels welcher beitragsleistende Personen administrativ entlastet werden. Anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften tragen – gerade in Krisenzeiten – bedeutend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander bei. Aus diesem Grund erfolgte eine weitere steuerliche Anerkennung, indem die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags von bisher 400 Euro auf 600 Euro erhöht wurde. Die Erhöhung kommt ab der Veranlagung für das Jahr 2024 zur Anwendung.

Parlamentarisches Verfahren

Einbringung Nationalrat: 15. Dezember 2023

Ausschussberatung Nationalrat: Im Budgetausschuss am 22. Februar 2024 mit Stimmenmehrheit beschlossen

Plenarberatung Nationalrat: Vom Nationalrat in der Sitzung am 28. Februar 2024 in dritter Lesung angenommen

Einlagen Bundesrat: 29. Februar 2024

Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 12. März 2024 mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Plenarberatung Bundesrat: Beschluss am 14. März 2024 gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Weiterführende Informationen

BGBl. I Nr. 12/2024
Parlament