Begriffe mit E
Buchstabennavigation
Einfuhrabgaben
Die bei der Einfuhr von Waren zu entrichtenden EU-Abgaben (Art. 5 Nr. 20 UZK). Sie sind zu unterscheiden von den sonstigen nationalen Abgaben aus Anlass der Einfuhr.
Die bei der Einfuhr von Waren zu entrichtenden EU-Abgaben (Art. 5 Nr. 20 UZK). Sie sind zu unterscheiden von den sonstigen nationalen Abgaben aus Anlass der Einfuhr.