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Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung
Handlung, durch die eine Person bekundet, dass sich Waren in der vorübergehenden Verwahrung befinden (Art. 5 Nr. 11 UZK)
Handlung, durch die eine Person bekundet, dass sich Waren in der vorübergehenden Verwahrung befinden (Art. 5 Nr. 11 UZK)