Umsatzsteuerbetrug mit Luxusfahrzeugen – Steuerfahndung legt Betrügern das Handwerk
Die Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung deckte erfolgreich ein internationales Steuerbetrugs-Modell im Kfz-Handel mit Schwerpunkt in Tirol auf. Fünf Beschuldigte wurden vom zuständigen Landesgericht Innsbruck nun rechtkräftig zu hohen Haft- und Geldstrafen verurteilt.
„Die akribischen Ermittlungen der Steuerfahndung haben zu einer erdrückenden Beweislage gegen die Beschuldigten geführt. Durch die Sicherstellungen konnte bereits ein Teil des Schadens abgewendet werden. Die Täter haben ihre gerechte Strafe erhalten“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Der Verdacht der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung kam bereits im Jahr 2017 auf. Ermittlungen der Steuerfahndung ließen darauf schließen, dass die Beschuldigten – sechs Österreicher und ein Serbe – im großen Stil Luxusautos durch diverse Firmengeflechte nach Österreich schleusten. Das Scheinfirmenkonstrukt in Tirol, Italien, der Slowakei, Bulgarien und Deutschland hatte den Zweck, die Umsatzsteuer und NoVA in Österreich zu umgehen und damit die Wagen billiger anbieten zu können, was den Beschuldigten einen Wettbewerbsvorteil auf dem Markt verschaffte. In Summe hinterzogen die Täter rund 5 Mio. Euro an Steuern und Abgaben.
Die Verdachtslage mündete in einer konzertierten Aktion der Steuerfahndung im März 2018, als diese an 25 Einsatzorten in Tirol und Wien Hausdurchsuchungen durchführte. Gegen die beiden Hauptverdächtigen wurden zudem Festnahmeanordnungen im Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaft vollzogen. Bei dem Fall standen 78 Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Einsatz, die durch den Zoll, das Landeskriminalamt Tirol, die Abgabensicherung des zuständigen Finanzamtes sowie die Finanzpolizei unterstützt wurden.
Im Zuge der Hausdurchsuchungen konnte nicht nur umfassendes Beweismaterial sichergestellt werden, auch zielgerichtete Abgabensicherungsmaßnahmen wurden vollzogen. So wurden unter anderem neun hochpreisige Kraftfahrzeuge (Porsche, Maserati, BMW, Range Rover, Audi), 2 Rolex Uhren, ein hoher Bargeldbetrag sowie Immobilien beschlagnahmt. Durch diese Sicherstellungen der Steuerfahndung und die daraus resultierenden Verwertungen konnte insgesamt eine Million Euro an entstandenem Schaden wiedergutgemacht werden.
Im nun abgeschlossenen Gerichtsverfahren zeigten sich alle Beschuldigten geständig. Die beiden Drahtzieher erhielten Haftstrafen von 24 bzw. 18 Monaten (davon 8 bzw. 6 Monate unbedingt) und Geldstrafen in einer Höhe von 66.000 bzw. 26.000 Euro. Die weiteren Beschuldigten erhielten bedingte Haft- und Geldstrafen. Die Täter müssen außerdem den noch ausständigen Schaden in Höhe von rund 4 Mio. Euro nachzahlen. Zusätzlich sind auch in Deutschland weitere Verfahren wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung anhängig.