Start der zweiten Breitbandmilliarde mit 660 Mio. Euro Fördercall
Eine funktionierende digitale Infrastruktur ist das Rückgrat für gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben.
Um Wohlstand, Arbeitsplätze und Lebensqualität langfristig zu sichern und auszubauen, hat die österreichische Bundesregierung das Ziel, im Bereich der Kommunikationsinfrastruktur – dem Fundament der Digitalisierung – bis 2030 flächendeckend feste und mobile Gigabit-fähige Anschlüsse verfügbar zu haben. Eine flächendeckende Verfügbarkeit von leistungsfähigen Datenverbindungen in allen Regionen trägt insbesondere auch zur Chancengleichheit zwischen Stadt und Land bei. Das ist für die Wirtschaft ebenso wichtig wie für die Bürgerinnen und Bürger.
Für den Ausbau dieser Regionen stellt die Bundesregierung bis 2026 zusätzliche
1,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Nach intensiven Gesprächsrunden, einer öffentlichen Konsultation und der nun abgeschlossenen Notifizierung der Sonderrichtlinien bei der Europäischen Kommission startet heute der erste Fördercall mit einem Volumen von 660 Millionen Euro. Das ist das größte Breitbandförderpaket, das es in Österreich jemals gab.
"Mein Ziel ist, dass jede Österreicherin und jeder Österreicher Zugang zu schnellem Internet hat. Voraussetzung ist die notwendige Infrastruktur. Dafür stellen wir mit der zweiten Breitbandmilliarde 1,4 Mrd. Euro bereit. Heute startet der erste Fördercall mit einem Volumen von 660 Mio. Euro. Das ist das größte Breitbandausbau-Budget, das es jemals gab."
Telekomministerin Elisabeth Köstinger
Vier Förderungsinstrumente
BBA2030:Access
Das Förderungsprogramm richtet sich an Infrastruktur- und Telekommunikationsbetriebe, die vertikal integriert sind (die Infrastruktur betreiben, sowie ein Endkundenprodukt anbieten), wie auch an Landesgesellschaften und Gemeinden. Access strebt die Verfügbarkeit von Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. Im Vordergrund steht das Interesse an einer flächendeckenden Versorgung von Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit Gigabit-fähigen Zugängen und der damit verbundenen Möglichkeit, innovative Dienste zu nutzen. Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten, bei einem flächendeckenden Ausbau bis zu 65 Prozent. Die Eigenleistung beträgt mindestens 25 Prozent.
BBA2030:OpenNet
Das Förderungsprogramm richtet sich ebenfalls an Infrastruktur- und Telekommunikationsbetriebe, wie auch an Landesgesellschaften und Gemeinden. Die Förderungsnehmer von OpenNet müssen vertikal separiert sein, bedeutet, sie sind lediglich der Betreiber eines Open Access Netzes und bieten kein Endkundenprodukt an. Den Förderungswerbern wird ermöglicht größere Projekte zu planen und umzusetzen. Dies bewirkt eine höhere finanzielle Dotierung und damit die Möglichkeit, diese Mittel mit Mitteln aus dem Kapitalmarkt oder aus Europäischen Finanzierungsschienen zu hebeln. Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten, bei einem flächendeckenden Ausbau bis zu 65 Prozent. Die Eigenleistung beträgt mindestens 10 Prozent.
BBA2030:Connect
Das Förderungsprogramm richtet sich an öffentliche Einrichtungen, Klein- und Mittelunternehmen und erstmals auch an landwirtschaftliche Betriebe. Durch Connect werden die einmaligen Kosten für die Herstellung eines Glasfaseranschlusses unterstützt. Die Förderungen des Bundes im Rahmen dieser Sonderrichtlinie betragen grundsätzlich maximal 75 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten. Bei öffentlichen Bildungseinrichtungen kann der Förderungssatz des Bundes auf 90 Prozent erhöht werden. Kurze Projektlaufzeit von maximal 12 plus 6 Monaten um sowohl die Förderungsnehmer schnell an das Glasfasernetz anzuschließen als auch die Auszahlungen zu beschleunigen.
BBA2030:GigaApp
Mit dem Programm GigaApp werden 5G Anwendungen für alle Anwender gefördert. Ziel ist die Entwicklung von innovativen, vorbildhaften, regionalen Anwendungen und Diensten, auf Basis von Gigabit-fähige Netzen. Die Entwicklung innovativer digitaler Anwendungen und Dienste soll die Nachfrage nach Gigabit-fähigen Internetzugängen stimulieren. Der Förderungssatz des Bundes beträgt im Rahmen dieser Sonderrichtlinie grundsätzlich maximal 60 Prozent der förderungsfähigen Projektkosten
Erfolge der bisherigen Breitbandinitiative
Im Rahmen der bis Ende 2021 durchgeführten Ausschreibungen haben rund 610 Förderungsnehmer in über 1.700 Projekten Förderungszusagen in der Höhe von 1,1 Milliarden Euro erhalten. Durch den Förderhebel von 2,3 wurden damit rund 2,5 Milliarden Euro an Investitionen initialisiert. Durch die gewährten Förderungszusagen findet ein unmittelbar initiierter Ausbau in rund 1.400 der rund 2.100 österreichischen Gemeinden statt. Davon profitieren über 1,2 Million Bürgerinnen und Bürger.
Start der Ausschreibungen
Ab heute, den 23. März, können die Förderanträge bei der FFG gestellt werden. Mit dem Start der Ausschreibungen die Förderungsinstrumente der Initiative Breitband Austria 2030 wird ein neues Kapitel in der Breitbandförderung in Österreich aufgeschlagen. Die Förderungsprogramme der Initiative Breitband Austria 2030 unterstützen die flächendeckende Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Zugangsnetzen sowie die Stimulation der Nutzung dieser Infrastruktur.