Teilnehmervertreter

Teilnehmervertreter kann jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft mit Sitz im Inland sein, die einen Teilnehmer (Handelsteilnehmer, Befreiungsmaßnahmenteilnehmer, Entlastungsmaßnahmenteilnehmer) vertreten möchte und dazu befugt ist.

Der Teilnehmervertreter ist berechtigt alle Handlungen des vertretenen Handelsteilnehmers, Befreiungsmaßnahmenteilnehmer oder Entlastungsmaßnahmenteilnehmers zu setzen. Ausgenommen davon ist nur die Erstellung einer Vollmacht im Namen der vertretenen Person.

Um einen Teilnehmervertreter einzurichten ist es notwendig einen zusätzlichen Benutzer im Unternehmensserviceportal anzulegen, der über die Berechtigung für NEIS verfügt. Dazu benötigt das jeweilige USP-Benutzerkonto (Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter) das Verfahrensrecht USP Vertretungsmanagementadministrator. Nur mit diesem Verfahrensrecht kann ein Vertretungsverhältnis zwischen Klientin bzw. Klient und Vertreterin bzw. Vertreter eingerichtet werden.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die USP Hotline zur Verfügung.

USP Service Center (BRZ): +43 (0)50 233 733, Montag - Donnerstag, 8:00 - 16:00 Uhr, Freitag 8:00 - 14:30 Uhr. Per E-Mail: info@usp.gv.at

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023