Nationale Ansprechpartner und Zuständigkeiten
Aufgaben der national zuständigen Behörde
Jeder Mitgliedsstaat muss für die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß der CBAM-VO eine national zuständige Behörde benennen. In Österreich ist das Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel (AnEH) im Zollamt Österreich für die Abwicklung von CBAM zuständig und damit zentraler Ansprechpartner.
Die Aufgaben der national zuständigen Behörde gestalten sich vielfältig und umfassen während der Übergangsphase unter anderem:
- CBAM-Helpdesk: Zentraler Ansprechpartner und Anlaufstelle für alle Fragen rund um CBAM, die CBAM-Berichtspflichten und die Online Plattform (CBAM Transitional Registry).
- Berichtigungsverfahren (ab 1. Oktober 2023 – 31. Dezember 2025): Ist die Europäische Kommission im Hinblick auf die von der Zollverwaltung gemeldeten Einfuhren der Auffassung, dass ein CBAM-Bericht unvollständig oder unrichtig ist, so teilt sie der national zuständigen Behörde mit, welche zusätzlichen Informationen für eine positive Erledigung erforderlich sind. Die national zuständige Behörde leitet daraufhin ein Berichtigungsverfahren ein und nimmt Kontakt zum betreffenden Einführer oder dem indirekten Zollvertreter auf. Falls von Seiten des Einführers oder des indirekten Zollvertreters nicht die erforderlichen Schritte zur Berichtigung des CBAM-Berichts unternommen werden, kann die national zuständige Behörde auch Sanktionen verhängen.
- Antrag auf Zulassung als CBAM-Anmelder (ab 1. Jänner 2025): Der Antrag auf Zulassung ist ab 1. Jänner 2025 möglich und grundsätzlich über eine von der Europäische Kommission einzurichtende Online-Plattform zu stellen (bei Stromimporten ist der Antrag auf Zulassung direkt bei der national zuständigen Behörde zu stellen). Ab 1. Jänner 2026 ist bei Einfuhr von CBAM-Waren der Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders notwendig. Die zuständige Behörde nimmt die zentrale Rolle bei der Prüfung der über die Online-Plattform eingereichten Anträge auf Zulassung ein. Die Prüfung des Zulassungsantrags wird über die national zuständige Behörde abgewickelt, welche diesbezüglich auch Sanktionen verhängen kann.
Kontakt
Bei Fragen zu CBAM können Sie sich an das Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel (AnEH) wenden.
Sie erreichen das AnEH unter: cbam@bmf.gv.at
Telefon: +43 (0) 50 233 560 555
Montag bis Donnerstag von 7:30 – 15:30 Uhr, Freitag von 7:30 – 12:00 Uhr
Aufgaben der Zollverwaltungen
Die Zollverwaltungen der EU sind verpflichtet, die Europäische Kommission ab dem 1. Oktober 2023 über alle CBAM-relevanten Einfuhren zu informieren und dabei auch bekannt zu geben, durch wen die Einfuhr erfolgt ist.
Vom Zollamt Österreich wird in den Überlassungsmitteilungen bei Zollanmeldungen mit CBAM-relevanten Einfuhren ausdrücklich auf die Verpflichtung zur Abgabe des CBAM-Berichts hingewiesen.
Kontakt
Bei zollrechtlichen Fragen können Sie sich an das Zollamt Österreich wenden.
Telefon: +43 50 233 740
Montag bis Freitag von 6.00 bis 22.00 Uhr unter der Telefonnummer 050 233 740
E-Mail: zollinfo@bmf.gv.at
Aufgaben der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission nimmt eine entscheidende Rolle in der Koordinierung von CBAM und insbesondere in der Bereitstellung der notwendigen IT-Infrastruktur ein. Sie ist unter anderem für die Einrichtung und die Verwaltung der Online-Plattform für die Zulassung als CBAM-Anmelder, der Online-Plattform zur Einreichung von CBAM-Berichten und der Online-Plattform für den Kauf/Verkauf von CBAM-Zertifikaten zuständig. Zudem kontrolliert die EK die CBAM-Berichte und weist die national zuständige Behörde gegebenenfalls auf unvollständige und unrichtige CBAM-Berichte hin.