Brunner: Entlastungsmaßnahmen für Haushalte und Unternehmen spiegeln sich in Budgetvollzug wider Ziel bleibt Rückkehr zu einem nachhaltigen Budgetpfad – Im Budgetvollzug bis April stehen Einzahlungen von 26,1 Mrd. Euro Auszahlungen von 34,8 Mrd. Euro gegenüber

„Die Auswirkungen der Krisen sind für alle Gebietskörperschaften spürbar. Besonders unsere Gemeinden und Bundesländer hätten ohne Unterstützung des Bundes enorme finanzielle Einbußen erlitten. Der Bund hat daher viel Geld für die COVID-19 Krisenbewältigung, kommunale Investitionen, die Krankenanstalten und zuletzt für Wohn- und Heizkostenzuschüsse zur Verfügung gestellt. Diese Hilfen haben den Menschen vor Ort in den Bundesländern, Städten und Gemeinden geholfen. Konkret haben wir im heurigen Frühjahr weitere 450 Mio. Euro Wohn- und Heizkostenzuschuss an die Bundesländer überwiesen“, so Finanzminister Magnus Brunner mit Blick auf den Budgetvollzug bis April.

Die bereinigten Auszahlungen betrugen bis Ende April 2023 34,8 Mrd. Euro und sind damit um 2,7 Mrd. Euro (+8,4%) höher als im Vorjahr. Vor allem die Entlastungsmaßnahmen gegen die Energiekrise spiegeln sich im Bundesbudget wider, die Auszahlungen summieren sich von Jänner bis April 2023 auf 1,6 Mrd. Euro. Darin sind jene 450 Mio. Euro enthalten, die als Wohn- und Heizkostenzuschuss an die Bundesländer überwiesen wurden. Für die Direktzahlungen an Pensionistinnen und Pensionisten im Rahmen der Pensionsanpassung wurden 518,9 Mio. Euro ausbezahlt. Der Stromkostenzuschuss an private Haushalte schlägt sich bis Ende April mit über 100 Mio. Euro im Bundesbudget nieder. 265 Mio. Euro wurden der aws für den Energiekostenzuschuss für Unternehmen überwiesen, weitere 91 Mio. Euro für den Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft.

Im Vergleich zur Vorjahreszeitraum führen die stark steigenden Zinsen zu Mehrauszahlungen von 1,4 Mrd. Euro, auch für Pensionen, Investitionen in die Landesverteidigung, Universitäten, Investitionsprämie und die Grundversorgung sind deutliche Mehrauszahlungen (in Summe +2,8 Mrd. Euro) zu verzeichnen. Im Gegenzug gehen die Auszahlungen für die COVID-19-Krisenbewältigung im Vergleich zum Vergleichszeitraum 2022 um 2,9 Mrd. Euro zurück.  

Die bereinigten Einzahlungen waren mit 26,1 Mrd. Euro um 2,0 Mrd. Euro (+8,1%) höher als im Vorjahr. Mehreinzahlungen gab es vor allem bei den Öffentliche Abgaben (+1,2 Mrd. Euro, insb. geringere Ab-Überweisungen), Arbeit (+0,2 Mrd. Euro) und Familie und Jugend (+0,1 Mrd. Euro) sowie darüber hinaus in der Kassenverwaltung (+0,6 Mrd. Euro).

Der Nettofinanzierungssaldo des Bundes beläuft sich bis Ende März 2023 auf -8,7 Mrd. Euro und ist damit um 0,8 Mrd. Euro negativer als im Vergleichszeitraum 2022.

Die krisenbedingten Hilfen des Bundes für die Länder und Gemeinden werden 2023 nahtlos fortgeführt. Einerseits tätigt der Bund 2023 weiterhin wesentliche Auszahlungen im Zusammenhang mit COVID-19, beispielsweise Kosten gem. Epidemiegesetz (435,9 Mio. Euro, z.B. Verdienstentgänge) oder dem COVID-19-Zweckzuschussgesetz (18,7 Mio. Euro), die den Ländern zugutekommen. Anderseits stellt der Bund den Ländern auch Mittel zur Abfederung der Auswirkungen der hohen Inflation zur Verfügung. Insgesamt werden heuer 675 Mio. Euro an die Länder für Wohn- und Heizkostenzuschüsse überwiesen.

Die Gemeinden werden auch 2023 substanziell unterstützt, um ihre notwendigen Investitionen auch in Zeiten hoher Inflation aufrechterhalten zu können. Im Februar 2023 wurde die Bearbeitung und Auszahlung der letzten Anträge im Rahmen des Kommunalen Investitionsgesetzes 2020 abgeschlossen, das mit Zuschüssen iHv. insgesamt 998,1 Mio. Euro (Ausschöpfungsgrad 99,8%) Investitionen iHv. 3.893,8 Mio. Euro unterstützte. Im März 2023 startete die Auszahlung im Rahmen des Kommunalen Investitionsgesetzes 2023, das je 500 Mio. Euro für Zuschüsse für Energiesparmaßnahmen und Zuschüsse für Investitionsprojekte der Gemeinden vorsieht (in Summe 1.000 Mio. Euro). Bis Ende April wurden insgesamt 19,3 Mio. Euro an Zweckzuschüssen an 130 Gemeinden ausbezahlt und damit Investitionen iHv. 132,8 Mio. Euro unterstützt.

Finanzminister Magnus Brunner: „Meine Aufgabe als Finanzminister ist und bleibt, die langfristige Entwicklung und das Budget im Auge zu behalten. Nicht aus Selbstzweck, sondern weil wir die Inflation senken müssen und uns finanzielle Polster für künftige Krisen schaffen müssen. Denn der Rückgang der Inflation in Höhe von knapp einem Prozentpunkt auf 8,8 % ist sehr erfreulich und der niedrigste Wert seit fast einem Jahr. Dennoch ist dieser Wert noch immer zu hoch und wir müssen weiterhin alles tun, damit sich dieser Trend nun nachhaltig festsetzt und die Inflation weiter sinkt. Um die EZB im Kampf gegen die Inflation zu unterstützen, braucht es deutlich sinkende Defizite. Ein weiterer Rückgang der Schuldenquote ist wichtig, um Spielräume für künftige Generationen zu schaffen und auch in Zukunft krisenfest zu sein. Es muss auf europäischer und nationaler Ebene darum gehen, die Budgets wieder auf einen nachhaltigen Weg zu führen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa zu stärken.“