Brunner: Budgetvollzug im Feber weiterhin geprägt von sinkenden COVID-Hilfen Einzahlungen von 14,3 Mrd. Euro stehen Auszahlungen von 14,0 Mrd. Euro gegenüber
Der Bundeshaushalt im Feber 2022 ist weiterhin geprägt von den COVID-Hilfen – auch wenn diese deutlich sinken. Das geht aus dem Monatserfolg hervor, den das BMF an das Parlament übermittelt hat. "Bislang haben wir seit Beginn der Pandemie in Österreich rund 42 Milliarden Euro zur Rettung von Gesundheit, Arbeitsplätzen und Unternehmen zur Verfügung gestellt. Das ist eine enorme Summe, die aber dazu geführt hat, dass wir Insolvenzen verhindert und Arbeitsplätze gerettet haben. Aber der Staat kann nicht jede Entwicklung auf der Welt kompensieren, damit der Einzelne keine Auswirkungen spürt. Es kann auch nicht Aufgabe des Staates sein, dauerhaft Umsatzrückgänge abzufedern", so Finanzminister Magnus Brunner.
Die bereinigten Einzahlungen von Jänner bis Februar 2022 waren mit 14,3 Mrd. € um 1,6 Mrd. € (+12,9%) höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. 1,7 Mrd. € davon sind auf höhere Einzahlungen in der UG 16 Öffentliche Abgaben zurückzuführen (+2,3 Mrd. € bei den Bruttosteuern, insbesondere +0,8 Mrd. € Körperschaftsteuer, +0,7 Mrd. € Umsatzsteuer, +0,3 Mrd. € Lohnsteuer; demgegenüber stehen 1,1 Mrd. € höhere Ab-Überweisungen an Länder und Gemeinden sowie 0,5 Mrd. € niedrigere Ab-Überweisungen an die EU).
Die bereinigten Auszahlungen in Höhe von 14,0 Mrd. € sind um 1,2 Mrd. € (-7,9%) niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Wesentliche Mehrauszahlungen gab es bei den Finanzierungen und Währungstauschverträgen mit +679,1 Mio. € aufgrund von Netto-Mehrauszahlungen im Bereich der Zinsen (+47,9 Mio. €) und Netto-Mehrauszahlungen im sonstigen Aufwand (+631,3 Mio. €). Die Netto-Mehrauszahlungen im Bereich der Zinsen ergeben sich auf Grund von höheren Zinsausgaben im Vergleich zur Vorjahresperiode bedingt durch die Aufstockung der 1,50% Bundesanleihe 2016-2047 im Mai 2021 mit Zinszahlung im Februar.
Im Bereich Gesundheit (+272,4 Mio. €) sind Mehrauszahlungen im Wesentlichen aufgrund von COVID-19-Maßnahmen gemäß Epidemiegesetz (+41,7 Mio. €), Kostenersätzen an Krankenversicherungsträger für Honorare für COVID-19-Testungen und -Impfungen im niedergelassenen Bereich und für über Apotheken abgewickelte COVID-19-Testungen (+23,0 Mio. €) sowie aufgrund des Ankaufs von COVID-19-Impfstoffen und COVID-19-Arzneimitteln (+125,7 Mio. €) zurückzuführen. Wesentliche Minderauszahlungen gibt es im Bereich Arbeit (-1.000,6 Mio. €) insbesondere aufgrund der geringeren Inanspruchnahme von Kurzarbeit (-721,7 Mio. €), Arbeitslosengeld (-104,2 Mio. €), Notstandshilfe (-101,9 Mio. €) und Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen (-65,4 Mio. €) infolge einer im Vergleich zum Vorjahr positiveren Arbeitsmarktlage. Im Bereich der Kapitalbeteiligungen ergaben sich im Vergleich zum Vorjahr Minderauszahlungen im Zusammenhang mit COVID-19 und der Gewährung von Zuschüssen durch die COFAG (-974,7 Mio. €).
"Zuletzt mussten immer weniger Betriebe Hilfen aufgrund der Pandemie in Anspruch nehmen. Nun tun wir alles was möglich ist, um die Auswirkungen der importierten Inflation zu bekämpfen: Wir haben bereits Maßnahmen in Höhe von 4 Milliarden Euro gegen die Teuerungen und die Inflation beschlossen – das ist ein Prozent unseres BIP und das Zehnfache an Entlastungen im Vergleich zu Deutschland", so Magnus Brunner.