Ökosoziale Steuerreform im Bundesrat beschlossen Brunner: „Größte Transformation des Steuersystems, die es je gab“
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 3. Februar das Gesetz zur Umsetzung der ökosozialen Steuerreform beschlossen. Die größte Steuerentlastung in der zweiten Republik bringt Erleichterungen für Familien und den Mittelstand, schnürt ein Standortpaket für die heimische Wirtschaft und führt eine Bepreisung des CO2-Ausstoßes ein.
„Mit dem Beschluss im Bundesrat setzen wir die größte Transformation des Steuersystems um, die es jemals gab. Sehr bewusst haben wir mit der ökosozialen Steuerreform Maßnahmen gesetzt, die arbeitende Menschen und Familien entlastet, den Standort stärkt und Anreize für umweltfreundliches Handeln setzt“, so Finanzminister Magnus Brunner, der weiter ausführt: „Während andere Länder Steuern erhöhen, senken wir die Abgaben. In Summe beträgt die Entlastung der Österreicherinnen und Österreicher und der heimischen Wirtschaft bis 2025 rund 18 Milliarden Euro. Damit steigt das österreichische BIP in den Jahren 2022 und 2023 um bis zu rund 1 % an. Die Beschäftigung erhöht sich um bis zu rund 30.000 Personen. Und wir schaffen die Brücke zwischen Ökologie und Ökonomie: Die durch die CO2-Bepreisung entstehenden Mehrkosten für die Bürger werden durch den Klimabonus ausgeglichen.“