Steuerfahndung zieht Bilanz für erstes Halbjahr 2022: Rund 11 Mio. Euro an Steuernachzahlungen fällig
Die Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung hat im ersten Halbjahr 64 Fälle abgeschlossen und damit für ein Mehrergebnis von rund 11 Millionen Euro gesorgt. Den Steuerhinterziehern drohen zusätzlich zu diesen Steuernachzahlungen auch gerichtliche Geldstrafen von in Summe rund 22 Mio. Euro.
„Die Steuerfahndung leistet einen wichtigen Beitrag im Rahmen der Betrugsbekämpfung und sorgt für einen fairen Wettbewerb. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, im Gegenteil: Sie schadet unserem Wirtschaftsstandort und der überwiegenden Mehrheit an redlichen Unternehmern. Ich gratuliere den Kolleginnen und Kollegen zu diesen Erfolgen und möchte betonen, dass wir auch weiterhin keine Toleranz gegenüber Betrügern zeigen werden“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Insgesamt schlossen die zwölf Fahndungsteams der Steuerfahndung 64 Ermittlungsfälle sowie sieben finanzstrafrechtliche Betriebsprüfungen im ersten Halbjahr 2022 ab. In 24 laufenden Ermittlungsfällen wurden zudem zahlreiche Zwangsmaßnahmen gesetzt, u.a. wurden 135 Hausdurchsuchungen mit insgesamt 842 Einsatzkräften durchgeführt, 140 Konten geöffnet sowie zwei Festnahmen vollzogen. Einige ausgewählte Fälle der Steuerfahndung im ersten Halbjahr:
Umsatzsteuerbetrug mit Luxusautos
Dank umfangreicher und zielgerichteter Ermittlungen der Steuerfahndung konnte im Februar ein großer Umsatzsteuerbetrug in Zusammenhang mit einem Kfz-Handel aufgedeckt werden. Die drei Tatverdächtigen – ein österreichischer und ein italienischer Kfz-Händler sowie ein österreichischer Steuerberater – werden beschuldigt, in Deutschland hochpreisige Luxusautos mit Vorsteuerabzug eingekauft zu haben, mit dem Ziel, diese über ein Netzwerk an italienischen Briefkastenfirmen verrechnen zu können.
Durch die Fakturierung über die italienischen Betrugsfirmen bekam der Kfz-Händler in Österreich einen Wagen mit einer italienischen Scheinrechnung geliefert, die ihn in die Lage versetzte, beinahe keine Umsatzsteuer mehr bezahlen zu müssen (sog. Differenzbesteuerung). Dadurch wurden die Fahrzeuge in ihrer Anschaffung unschlagbar günstig und der Gewinn pro Auto konnte enorm gesteigert werden.
Diesen illegal erwirtschafteten Gewinn teilten die drei Täter untereinander auf. Die vorläufig berechnete Schadenssumme beträgt rund 4,8 Mio. Euro, die Ermittlungen sind aber noch im Laufen und könnten die Schadenssumme letztlich deutlich erhöhen. Der österreichische und der italienische Kfz-Händler wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Korneuburg vorläufig festgenommen. Acht Luxusautos im Wert von rund 1 Mio. Euro wurden beim österreichischen Händler sichergestellt.
Betrug mit Softwarelizenzen
In einem weiteren Fall führte die Steuerfahndung in Ober- und Niederösterreich Hausdurchsuchungen an insgesamt neun Einsatzorten im vergangenen Februar und März durch, um Beweise bei einem weiteren Umsatzsteuer-Karussellbetrug sicherzustellen. Die Tatverdächtigen handelten in diesem Fall nicht mit Luxusautos, sondern mit Softwarelizenzen. Auch hier wurde eine Betrugskette durch die involvierten Unternehmen etabliert, wobei ein (Schein-)Unternehmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt entrichtete, alle anderen Unternehmen ließen sich dennoch die Vorsteuer vom Finanzamt erstatten und erwirtschafteten auf diese Weise satte Gewinne. Auch in diesem Fall laufen die Ermittlungen noch auf Hochtouren.
Auch Soko Scheinunternehmen erfolgreich
Im Rahmen der SoKo Scheinunternehmen können ebenso Ermittlungserfolge durch die Steuerfahndung vermeldet werden. Mithilfe von Telefonüberwachungen zwischen Ende 2021 bis Mai 2022 sowie den darauffolgenden Hausdurchsuchungen Ende Mai wurden zahlreiche Unterlagen sichergestellt, um einen Fall von Steuerhinterziehung nachzuweisen. Dabei wurden Bauaufträge in Zusammenhang mit der Errichtung von mehreren Ferienhäusern sowie der Sanierung eines Gasthauses dem Finanzamt Österreich gegenüber nicht offengelegt. In dem Fall beläuft sich der Schaden auf einen Betrag von mehr als 300.000 Euro, auch hier wird weiter ermittelt.
Aufgaben der Steuerfahndung
Die Steuerfahndung ist ausgerichtet auf die Bekämpfung des systematischen und organisierten Abgabenbetrugs sowie die Entdeckung gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung durch proaktives Erkennen und Bekämpfen von Betrugsmustern. Auch die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Abgaben- und Sozialbetruges zählt zu ihren Aufgaben. Weitere Schwerpunkte stellen die Forcierung der Zusammenarbeit mit ausländischen Betrugsbekämpfungseinheiten und die Intensivierung des Austausches von betrugsrelevanten Informationen insbesondere innerhalb der Europäischen Union dar. Die Steuerfahndung besteht aus zwölf Fahndungsteams, zwei IT-Fahndungsteams, dem Fachbereich und einem Organisationsteam.
Für Anzeigen und Hinweise steht der Postkorb des Amtes für Betrugsbekämpfung post.abb-betrugsbekaempfung@bmf.gv.at zur Verfügung.